Schulpflichtig mit 19?

2 Antworten

Normalerweise endet die Schulpflicht am Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist. Wenn Dein 18. Geburtstag irgendwann in diesem Schuljahr war, dann darf sie zumindest verlangen, dass Du bis zum Ende - wann immer das ist - in die Schule kommst. Und da Du ja nächstes Schuljahr weitermachst, ist Deine Schulpflicht erst beendet, wenn Du die Berufsschule endgültig verlässt.

Immer dann, wenn man nach seinem 18. Geburtstag eine Ausbildung oder einen anderen Bildungsgang absolviert, ist man schulpflichtig. Auch dann, wenn man zwischendurch irgendetwas anderes gemacht haben sollte.

Gruß Matti