Schulpflicht Vollzeit arbeiten?
Hallo,
Ich habe im Juli diesen Jahres meinen Realschulabschluss gemacht. Im Dezember werde ich 18 Jahre alt. Nun meine Frage.
Die Dame von der Agentur für Arbeit hat mich gestern angerufen und mir irgendwie Druck gemacht, weil meine Ausbildung erst im April kommenden Jahres beginnt. Ich darf nicht bis April zuhause sitzen wegen der Schulpflicht. Sie meinte sie muss es an das Schulamt weitergeben und es können enorme Geldbuße auf mich zukommen was mir auch bewusst ist. Aber ich habe keinerlei nützliche Informationen in diesem 40 Minütigen Gespräch bekommen sondern nur den Vorschlag doch ein FSJ zu machen, welches mir nichts bringt wenn ich meine Ausbildung doch anfange. Zurzeit mache ich einen Aushilfsjob.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt außer einem FSJ? Darf ich Vollzeit arbeiten und ist somit die Schulpflicht bis dahin gedeckt oder muss ich zur Schule?
Ich lebe übrigens in Baden-Württemberg falls das wichtig wäre.
Bitte nur hilfreiche und ernste Antworten.
3 Antworten
Würde morgen nochmal anrufen und nachfragen🤷🏽♀️
Manchmal reicht es wenn da jemand nen schlechten Tag hat, dann kacken die dich endlos an und rauskommen tut dabei nix 😂
Nett, höflich, freundlich und ohne “hey xy war gestern echt kacke und hat mir nur irgendwas an den Kopf geworfen ohne mir dabei zu helfen”, dann bekommt man meistens auch Hilfe 😂
Die meisten sind einfach Grundangepisst da, zumindest kommt es einem manchmal so vor 😂
Hallo M17122003,
ein FSJ kann auch über einen kürzeren Zeitraum als einem Jahr absolviert werden. Würde auch das nehmen.
Ben
Möchte ich aber nicht. Meine Frage wäre einfach ob ich bis April ohne Probleme Vollzeit arbeiten darf?
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Sprich Du unterliegst der Berufsschulpflicht, außer Du erreichst, da Du ab April einen Ausbildungsvertrag hast eine Befreiung. ( Antrag stellen kostet nichts )