Schlägerei Konsequenz Schulverweis?

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er soll sagen, er habe im Affekt gehandelt

Als Affekthandlung (oder Kurzschlusshandlung) wird eine reaktive Handlung bezeichnet, deren Ablauf vom Ausführenden nicht beherrscht wird und die durch intensiv empfundene und meist relativ kurz andauernde Gemütserregungen (Affekte) motiviert ist. Dies können Regungen des Zornes, der Wut, der Angst und des Ärgers sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Affekthandlung

Das hängt an der Schule ab und wie die Lehrer bzw. der Direktor so ticken. Wenn dein Freund sonst nicht unangenehm auffällt, dann kriegt er vielleicht keinen Schulverweis.

Es kommt auch auf die Schwere der Schuld an - Wurde er provoziert? (Ja) Wie schwer sind die körperlichen Schäden der zwei Personen, etc.

Kommt Wohl darauf an wie stark er ihm ausgesetzt hat. Aber für das n-wort sollte man auch bestraft werden

Ein solcher "Ausraster" kann berechtigt zu einem dauerhaften Schulverweis führen.

Auch das N-Wort ist sicherlich kein Grund so dermaßen die Fassung zu verlieren, und reinzuprügeln .... selbst in Kauf nehmend dass, es einen Dritten dauerhaft schädigen oder gar töten könnte.

Warum, ist es denn aufgefallen? Konsequenzen gibt es ja meist noch am selben Tag außer es wird sofort eine Konferenz deshalb eingeplant