Schenkungssteuer für monatliche Schenkungen?


16.05.2024, 14:06

Und muss das ganze jeden Monat beim Finanzamt angezeigt werden? jeden Monat ein mal?

2 Antworten

Sehr geehrte/r Fragesteller/in!

Es wäre klarzustellen, ob tatsächlich Schenkungen vorliegen oder ob der Sohn für einen angemessenen Unterhalt seiner Mutter sorgen will oder muss.

Der gesetzliche Unterhalt fällt nicht unter das Schenkungssteuergesetz.

Der freiwillige Unterhalt ist schenkungssteuerfrei, sofern dieser in angemessener Höhe ausfällt.

Andernfalls wäre nach jeder Überweisung über 1.000,- € eine Schenkungsanzeige beim örtlichen Finanzamt zu stellen und ab dem 21. Monat würde Schenkungssteuer festgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Waterfight 
Fragesteller
 19.05.2024, 15:08

Ok also darf die Mutter kein Vermögen besitzen? Und sind 1000€ angemessen?

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Wenn Du Deine Mutter regelmäßig unterstützt, weil sie bedürftig ist, dann ist das keine Schenkung. Im Gegenteil - Du kannst selbst (Steuerjahr 2023) bis zu 10.908 Euro als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Woher ich das weiß:Hobby

Waterfight 
Fragesteller
 16.05.2024, 14:13

und wann gilt man als bedürftig ? Kein Einkommen? Oder auch kein vermögen

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jonschneee  16.05.2024, 14:17
@Waterfight

Das ist nicht so ganz einfach zu definieren. Wikipedia sagt dazu: "Bedürftig ist im Familienrecht nach § 1602 Abs. 1 BGB, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei ist sowohl die Einkommens- als auch die Vermögenssituation zu untersuchen. Bedürftigkeit muss folglich auf Vermögens- und Erwerbslosigkeit beruhen.[1] " Auf der sicheren Seite bist Du natürlich, wenn die Person Anspruch auf Sozialhilfe/Grundsicherung hätte.

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