Listenhund im anderen Bundesland halten?
Hallo,
ich habe über einen Freund einen Amstaff Welpen angeboten bekommen, von welchem ich schon jahre lang träume und auch im Stande wäre ihn ohne Probleme zu halten.
Ich wohne in Bremen aber habe einen Zweitwohnsitz in Niedersachsen, wo ich in der Woche 2-3 mal bin. In Niedersachsen sind soweit ich weiß keine Listenhunde verboten und auch die Steuer ist deutlich geringer.
Könnte ich den Hund also auf meinem Zweitwohnsitz anmelden, Ihn aber hauptsächlich in Bremen halten? Was gibt es da für Auflagen oder zu beachten?
Danke im Voraus!!
4 Antworten
Nein das wird nicht funktionieren, du bist dazu verpflichtet den Hund bei deinem erst Wohnsitz anzumelden.
Auch wirst du ganz schnell Probleme in Bremen damit bekommen. Irgend wer wird dich zu 100% mindestens einmal anschwärzten wenn er dich mit dem Hund sieht und dann wirst du überprüft und dann wird es richtig teuer und der Hund ist weg.
Okay, wurde gerade auch nochmal bestätigt. Denke es ist besser mich entsprechend umzumelden und ab dem 6. Monat ein Wesentest mach zu lassen.
Das macht keinen Sinn, denn wenn Du mit deinem Hund auf die Straße gehst, jemand den Amstaff erkennt und Dich anzeigt, dann hast Du trotz oder sogar wegen falscher Anmeldung im anderen Bundesland rechtliche Probleme.
Naja das ist eben die Frage wie da die Rechtslage ist, sprich ob man den Hund immer im Erstwohnsitz anmelden muss. Grundsätzlich gilt ja eine Maulkorbpflicht ab dem 6. Monat. Ich würde dementsprechend einen Wesenstest machen um mit dem Hund auch in anderen Bundesländern einigermaßen frei unterwegs zu sein.
Ich meine, letztens gelesen zu haben, dass der Hund am Erstwohnsitz gemeldet werden muss. Ich kann den Artikel jedoch nicht mehr finden. Im Zweifel, frage mal bei der Stadtverwaltung an.
Die Rechtslage ist einfach: in Bremen sind Listenhunde verboten, egal, wo der Hund angemeldet ist.