Kann man jemanden anzeigen wegen drohung und nötigung etwas "auszuplaudern"?

3 Antworten

Nach den Buchstaben des Gesetzes liegt eine Nötigung/Bedrohung vor, aber die Ernsthaftigkeit darf doch sehr in Frage gestellt werden. Wer mordet aus solchen Beweggründen? In den letzten Jahren war zumindest in der Zeitung sowas nicht zu lesen.

Natürlich ist das, was du schilderst, strafbar. Und natürlich kann man das anzeigen. Für Nötigung reicht die Drohung mit einem empfindlichen Übel, man muss nicht mal mit Gewalt bzw. einer Straftat drohen.

Klaro. Alle Straftaten kann man anzeigen. In einigen Fällen muss man es sogar.