Ist es erlaubt auf einer Öffentlichen Straße mit dem Motorrad nur mit dem Hinterrad zu fahren?

6 Antworten

Das ist ganz einfach: Man merkt sich das Kennzeichen und meldet das auf der Polizei mit dem Hinweis, dass Du bereits mit XXX gefahren bist und Dich der Motorradfahrer mit geschätzt XXX überholt hat, also geschätzt 130km/h schnell war. Das alleine reicht dann schon wenn er so unterwegs war.

Üblicherweise schaut das dann so aus, dass die Polizei ihm einen Besuch abstattet und nach dem "warum" fragt. Sie haben zwar nichts in der Hand und können auch effektiv nichts machen aber alleine der Umstand, daß die Polizei zuhause an der eigenen Haustür steht reicht oftmals schon aus. Weiterhin werden sie sich die Maschine anschauen wollen und davon Bilder machen. Diese Bilder hängen sie dann in ihrer Polizeidienststelle an ihre offiziell nicht vorhandene Pinwand mit dem Hinweis an die anderne Kollegen: "Überprüfen, wenn er bei der Streife auf der Straße gesehen wird". Summa Summarum geht das relativ schnell auf den Wecker so dass er sich irgendwann überlegt, solche Scherze zu lassen. Das kommt oft vor und hilft auch innerhalb eines mittelfristigen Zeitraum.

Meines Wissens ist das nicht explizit verboten. Man soll natürlich so fahren, dass man die Maschine jederzeit in der Gewalt hat ... das ist beim Wheelie sicher nicht so.

Wenn man sich dabei erwischen lässt wird der Ärger nicht ausbleiben.

Aber diese Leute nehmen sich langfristig selbst aus dem Genpool.

§1 der StVO besagt klar, dass man jederzeit die volle Kontrolle über sein Fahrzeug haben muss. Bei einem Wheelie kannst du weder eine Vollbremsung noch ein Ausweichmanöver machen, hast also nicht die volle Kontrolle. Explizit verboten ist der Wheelie jedoch nicht.
Die Österreicher sind da glücklicherweise schon weiter (Bußgeld bis 10.000€).

Wheelies sind in Deutschland grundsätzlich nicht illegal, aber die erhöhte Geschwindigkeit in Kombination mit dem Wheelie wird ihm Probleme machen, wenn die Polizei das sieht.

Nein, das ist nicht erlaubt.