Geldstrafe wegen türkische Führerschein?

7 Antworten

Kommt auf die Staatsbürgerschaft an Türkisch kein Problem Türkisch Deutsch  Problem Deutsch großes Problem den  nach 6 Monaten in Deutschland ist das Ding ungültig und somit fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dann muss der Schein dann neu gemacht werden weil man keinen hat . 

Kein Wohnsitz im Bundesgebiet:

Für Besucher der Bundesrepublik und durch ihr Reisende gilt: Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben.

Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet:

Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (d.h. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.

Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten (§ 29 Abs. 1 FeV).

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV aufgeführt sind gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erteilt wird. 

Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. 

Der Bewerber entscheidet somit selbst, ob und wann er prüfungsreif ist. 

Er muss aber bei der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden. 

Mit diesem Verzicht wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bewerber bereits im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind, die sie zum vorübergehenden (6 Monate) Führen eines Kfz in Deutschland berechtigt. 

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/andere-staaten/default.aspx?ComponentId=103847&SourcePageId=48368


Pauli010  13.04.2017, 13:15

wieso ist 'das Ding ungültig'?

Der FS gilt weiterhin, doch er darf nach 6 Monaten Aufenthalt in D nicht mehr ein Kfz führen - das ist ein großer Unterschied!

1

Kommt drauf an. Wenn du nicht in D wohnst und dich nur vorübergehend aufhältst, dann ginge es. Wohnst du schon mehr als 6 Monate in D, dann nicht, dann benötigst du einen deutschen Führerschein. 

FoFe = Verstoß gegen § 21 StVG = Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. 

Hier wird's nochmal erklärt:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html

Man lässt sich im Ursprungs-, Herkunfts-, Wohnsitzland einen internationalen FS ausstellen. Der gilt 3 Jahre in den 'Vertragsstaaten', also die Staaten die das Abkommen unterzeichnet haben.

Den Int. FS bekommt man z.B. in Deutschland auf der FS-Stelle, bringt Lichtbild mit und zahlt 20 € und bekommt ihn (umgehend), wenn man seinen deutschen FS vorlegt. Es wird geprüft, ob er evtl. entzogen wurde.

Ist alles OK, kriegt man beide mit.

So ists analog in den anderen Ländern.


Jedoch eins check ich nicht:

wieso fragst du sowas, wenn du schon mit Bestrafung rechnest??? Sowas nennt man Vorsatz.


Ein halbes Jahr darf man hier mit fahren .. dann muss er umgeschrieben werden um hier weiterhin fahren zu dürfen .. tut man das nicht .. fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Als " Touristen Türke" ja, ansonsten NEIN, das ist dann wie fahren OHNE Führerschein und du bekommst die dafür vorgesehene Strafe. Eventuell kannst den aber umschreiben lassen, google mal ob das möglich ist.