Dürfen Lehrer Handys für länger als 1 Tag einkassieren?

7 Antworten

Die Schulgesetze der Bundesländer machen hier unterschiedliche Vorgaben: Manche sehen eine „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ ausdrücklich im Katalog der erlaubten „Erziehungsmaßnahmen“ vor, andere machen nur sehr allgemeine Vorgaben und erlauben es den Schulen, besondere Regelungen dafür aufzustellen. Hier hängt es dann davon ab, was die jeweilige Schulordnung vorsieht.

Für Streit sorgen dabei besonders die konkreten Modalitäten: Wie lange darf die Schule das Handy einbehalten, an wen ist es zurückzugeben? Gibt es keine konkrete Regelung, lässt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zumindest ableiten, dass die Schule das Handy normalerweise dann zurückgeben muss, wenn es definitiv nicht mehr stört und damit der Anlass für das Einziehen entfallen ist. Längeres Einbehalten hätte dann den Charakter einer Strafmaßnahme, zu der eine Schule nur unter klar definierten Bedingungen befugt ist.

Das Land Hessen hat das in einem Erlass (PDF) so ausgelegt, dass weggenommene Gegenstände in der Regel am Ende des Unterrichtstages zurückgegeben werden müssen. Das Land Bayern wiederum hat zwar festgelegt, dass ein Handy „vorübergehend einbehalten“ werden darf, aber nicht, wie lange „vorübergehend“ ist. Das liege im Ermessen des Lehrers. Manche Juristen sind auch der Ansicht, dass Aufbewahrungsfristen generell unzulässig sind und das Handy einem Schüler persönlich zurückgegeben werden muss – im Unterschied etwa zu gefährlichen Gegenständen wie Messern, die häufig nur an die Eltern zurückgegeben werden. Andere Juristen dagegen sehen hier keine Probleme und erst eine Wegnahme „für Monate“ oder mehr als eindeutig ungerechtfertigt an. Ein klares Meinungsbild ist auch hier nicht auszumachen, was wohl auch der unterschiedlichen Handhabung an den Schulen entspricht. Wenn ein Schüler das Handy nicht aushändigen will, kann die Schule etwa den Schüler vom Unterricht ausschließen oder eine Mitteilung an die Eltern erwägen.


1Paradise1  24.11.2015, 18:34

Völlig FALSCH !!! Woher hast Du nur Dein Unwissen?

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Messerset  24.11.2015, 18:41
@1Paradise1

Aus den betreffenden Schulgesetzen, die ich auch sorgfältig benànnt habe und Kommentaren der Lehrerverbände, welche mir nur in Druckform vorliegen. Für einen Beleg deiner unverschämten Behauptung wäre ich sehr dankbar.

Übrigens: fett gedruckt schreiben macht Falsches nicht wahrer!

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1Paradise1  24.11.2015, 18:46
@Messerset

Nein,aber unübersehbar!! Hast irgendwo nicht aufgepasst in Deinem Lehramtsjahr...!

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Messerset  24.11.2015, 18:48
@1Paradise1

Keine Belege? Nur weitere persönliche Angriffe? Ich hatte eigentlich mehr erwartet.

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Nach der 6 Stunde müssen Sie es wiedergeben und (das erste mal)
Nein zweiten mal müssen es dir Eltern holen
So ist es wenigstens bei mir


Messerset  24.11.2015, 17:52

Stimmt im Allgemeinen leider nicht. Hängt vom Bundesland ab. Siehe meine Antwort, die im Gegensatz zu dieser tatsächlich kompetent ist. 

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Mariane111  24.11.2015, 18:10

Kommt auf die Art der Schule ein wenn man tut den in der Realschule gehört ist es nochmal anders als bei mir auf dem Gymnasium

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Mariane111  24.11.2015, 18:53

bist du eigentlich Toastbrot oder denkst du das ich umsonst schreibe so ist es bei mir

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Hey, in der Schule sind Handy's grundsätzlich verboten. Wird ein Schüler erwischt, darf der Lehrer es dem Schüler abnehmen. Sie dürfen das Handy für bis zu 3 Tagen abnehmen und die Erziehungsberechtigten müssen es dann in der Schule abholen. Dem Schüler wird das Handy nicht übergeben, da es wieder mit dem Handy den unterricht stören könnte.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

Deine Ghost07 ;)

Das kommt auf das Bundesland und die Hausordnung der Schule an. In Bayern ist es z.B. laut Schulgesetz und laut Auskunft des Kultusministeriums kein Problem, ein Handy eine Woche einzubehalten.

Das steht doch bestimmt bei euch in der Hausordnung. Bei uns war das so das man sein Handy erst am nächsten Tag bekommen hat wenn die Eltern ea abholen.