Doppelname - Nach Scheidung nur Ehenamen behalten?

2 Antworten

Hallo Anita,

ja es ist möglich nach der Scheidung den Ehenamen (also den Namen deines Ex-Mannes) zu behalten und den Doppelnamen loszuwerden. Du kannst beim Standesamt eine Erklärung abgeben dass du den Ehenamen weiterhin führen möchtest und den Doppelnamen ablegen willst. Dazu benötigst du normalerweise deinen Personalausweis oder Reisepass die Scheidungsurkunde und eventuell deine Geburtsurkunde. Es ist ratsam sich direkt beim Standesamt zu erkundigen um die genauen Schritte und Anforderungen zu erfahren.

Ja, das kann man machen, zumal, wenn Kinder da sind, die den Namen tragen. Aber Du kannst doch genau so gut alles lassen, wie es ist, ist doch DEIN Name. Und den muss man ja nur in offiziellen Dokumenten nennen/angeben.