Darf der Busfahrer mich in dieser Situation stehenlassen?

19 Antworten

Kleiner Tipp am Rande: Ein Schülerausweis schadet wirklich nie.

So, jetzt zu dem eigentlichen Problem. Ein Busfahrer kann dir tatsächlich die Fahrt verweigern, allerdings nur, wenn du z.B. stark alkoholisiert wärst und zu Gewalt neigen würdest. Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass du das nicht warst / bist.

Also ist es eigentlich völlig unverhältnismäßig, dir die Fahrt zu verweigern - selbst nachdem du bereit warst, den vollen Fahrpreis für einen Ü16-Jährigen zu zahlen. Dass er von dir verlangen kann, den teuren Fahrtpreis zu zahlen, weil er dir nicht glaubt, dass du erst 14 bist, das allerdings kann schon sein.

Ich würde mich aber trotzdem beim Busunternehmen über ihn beschweren, einfach damit sie Bescheid wissen.

Aber wie gesagt - hol dir einen Schülerausweis, falls so etwas noch einmal passiert. Einfach zur Sicherheit, vor allem wenn du jetzt in ein Alter kommst, wo es sich ohnehin schwer sagen lässt, ob du jetzt 14, 15 oder 16 bist.


JB007Nightfire 
Fragesteller
 10.11.2016, 15:26

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Das mit dem Schülerausweis werde ich sicherlich tun!:) Und ja, ich war weder gewalttätig, noch alkoholisiert - bin 14.. LG

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er muss dich natürlich mitnehmen, zumal du ja den fahrpreis bezahlen konntest.

ich würde es genau so, wie du es hier geschrieben hast dem busunternehmen melden!

Schildere den Fall der Busgesellschaft und beschwere dich ( dort) an der richtigen Stelle.

Was möchtest du mit der Beschwerde erreichen? Schadenersatz? Dass der Busfahrer sich entschuldigt? 

Du hast ja zumindest eine Zeugin ( die Schwester) und dein Alter kannst du auch nachweisen.


JB007Nightfire 
Fragesteller
 10.11.2016, 15:31

Ich bin normalerweise ein Mensch der sowas weder sagt, noch macht : Er soll seine gerechte Strafe bekommen! Denn ich musste mehrere Kilometer nach Hause laufen!

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EdnaImmers  10.11.2016, 15:53
@JB007Nightfire

Geht's auch 'ne Nummer kleiner? Wie sollte denn die gerechte Strafe aussehen? Fahrverbot? Jobverlust? 

Beschwer dich bei der Busgesellschaft - und lass dir einige Freifahrten als Entschädigugeben

Wenn deine Schilderung stimmt wird der Fahrer garantiert "abgemahnt"

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Hallo erstmal,

ganz klar: Das durfte der Busfahrer NICHT!

Es gibt soetwas wie einen Beförderungsvertrag, dieser besagt das sobald ein Festgelegter preis bezahlt wurde, er Dich befördern muss (deine schwester hätte ja die summe komplettiert) zudem gilt es als Schulweg. Trage die ganze Situation deinem Rektor vor und du kannst sicher sein der Busfahrer ist das letztemal eine Schultour gefahren. Denn ER hat die Schulaufsichtpflicht gebrochen zu welcher er verpflichtet ist sobald er Schüler befördert. Merkwürdig finde ich nur dass du keine Schülerausweis hast, denn genau für so etwas gibt es den eigentlich und dass mitführen ist ab dem 12 lebenjahr pflicht!

MfG

J.Ahrens


JB007Nightfire 
Fragesteller
 10.11.2016, 15:30

Danke für deine Antwort! Schülerausweis habe ich nicht, weil keiner von meinen Freunden einen hat und ich daher dachte, dass es überflüssig sei.

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MRXIBVB  17.11.2016, 15:23

Also bei uns bekommt man nur einen wenn man Geld dafür bezahlt

Aber wenn du keine Abo-Karte hast dann ist ein Schülerausweis echt sinnvoll

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Schilder den Vorfall mal bei deinem Busunternehmen (evtl. Stadtwerke?). Gib auch an mit welcher Linie du zu welcher Uhrzeit gefahren bist bzw. fahren wolltest. du hast ja auch deine Schwester als Zeugin. Eventuell erreichst du da etwas, sowas geht einfach nicht.