Aufbauseminar punkte?

2 Antworten

Hi, Du hattest Glück im Unglück:

Damit die 2. Stufe der Probezeit zünden kann, muss die erste abgeschlossen sein.

Heißt: Klar gibts den Punkt und das Bußgeld, probezeitrelevant ist der Verstoß aber nicht.

Wenn Du mit dem Aufbauseminar fertig bist, solltest Du aber vorsichtig sein, wegen möglicher weiterer Verstöße ;-)

Für den ersten Verstoß gibt es das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung. Außerdem das Bußgeld und den Punkt.

Für den zweiten Verstoß gibt es nur das Bußgeld und den Punkt. Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen (Verwarnung und Vorschlag zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (keine MPU)) kann erst nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar verhängt werden.

§ 2a Abs. 2 StVG