Auf Baugerüste klettern Legal?

7 Antworten

Nö. Auf dein eigenes Baugerüst darfst du natürlich klettern.

Aber auf Fremde nicht. Vor allem nicht wenn es auf einer Baustelle steht.


Still  17.05.2024, 08:36
Aber auf Fremde nicht. Vor allem nicht wenn es auf einer Baustelle steht.

Genau da will der FS eine gesetzliche Regelung lesen.

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Das klettern auf ein Baugerüst ist an sich nicht verboten.

In der Regel sind diese aber nicht frei zugänglich.

Damit steht der Vorwurf des Hausfriedensbruchs im Raum. Eventuell auch Sachbeschädigung.


Still  17.05.2024, 08:39
Damit steht der Vorwurf des Hausfriedensbruchs im Raum

Nur, wenn das Gerüst eingefriedet ist.

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Interesierter  17.05.2024, 08:45
@Still

Baustellen sind regelmäßig durch einen Bauzaun eingefriedet. Das Betreten ist meist durch entsprechende Beschilderung untersagt.

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Still  17.05.2024, 08:46
@Interesierter

Also ich hatte kürzlich ein Baugerüst vor meinem Haus stehen, ohne Zaun und Schild.

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Interesierter  17.05.2024, 08:49
@Still

Dann hast du die Baustelle an deinem Haus offenbar nicht ordnungsgemäß gesichert.

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Es ist erst dann Hausfriedensbruch, wenn er auf Aufforderung nicht herunter käme. Falls natürlich ein Verbotsschild dort stehen würde, könnte er zivilrechtlich belangt werden, auch wenn ich mit keinen Schaden vorstellen kann.

Gerüstkletterei ist kein Hausfriedensbruch. Sollten die Kletterer aber etwas an dem Gerüst kaputt gemacht haben, wird wegen Sachbeschädigung ermittelt, so der Polizeipressesprecher!

Man sollte aber darauf achten ob man ein Privatgrundstück betritt oder ob es Warnschilder gibt.

Aber steht das Gerüst um ein freizugängliches Mehrfamilienhaus, ist es scheinbar kein Problem.
Trotzdem würde ich davon abraten. Das Unfallrisiko wäre relativ groß und wenn in diesem Haus Leute wohnen , weil nur die Fassade erneuert wird, denn kann man davon ausgehen, das mindestens einer von ihnen trotzdem erst mal die Polizei rufen wird und es dann zu unnötigen Stress kommt.
Einen Platzverweis wird es zu 100% geben und es gab Fälle bei denen trotzdem erst mal ein Ermittlungsverfahren stattgefunden hat.


Newig 
Fragesteller
 17.05.2024, 08:50

Ich will’s ja nicht machen, aber es ist also legal solange es nicht ausgeschildert ist und man nichts kaputt macht? Schon krass

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FKK488  17.05.2024, 08:59
@Newig

So steht es jedenfalls bei Google. Und habe auch keine andere Information dazu gefunden. Es gab sogar ein Landgericht welches ein Urteil aus erster Instanz wieder aufgehoben hat. Es wurde jemand wegen Hausfriedensbruch deswegen angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei dem Berufungsverfahren wurde er freigesprochen, weil das Gericht zu dem Entschluss kam, das er ja nirgendwo eingebrochen ist, sondern lediglich auf ein freizugängliches Gerüst geklettert ist, welches auch keine Schilder hatte wie z.B. Betreten verboten!

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Newig 
Fragesteller
 17.05.2024, 09:04
@FKK488

Okay, vielen Dank

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Das Betreten einer Baustelle ist für Unbefugte verboten.


Newig 
Fragesteller
 17.05.2024, 08:39

Es ist ja nur ein Baugerüst

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raubkatze  17.05.2024, 08:40
@Newig

Das spielt keine Rolle. Ihr habt da nichts zu suchen.

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LordofDark1981  17.05.2024, 08:47
@Newig

... und damit Teil der Baustelle. Ein Verbotsschild reicht völlig aus um den Willen des Berechtigten kundzutun, dass er Unbefugte - also Personen ohne explizite Genehmigung - dort nicht duldet. Und damit ist dann schon der Hausfriedensbruch verwirklicht, wenn man dort "rumturnt". Und diese Genehmigung braucht auch nicht zwingend ausdrücklich erteilt werden sondern geht als konkludentes Handeln aus dem Bauauftrag hervor. Ergo begeht jeder, der dort ohne konkreten Auftrag "rumklettert" einen Hausfriedensbruch.

Das ist an und für sich auch logisch, da ja der Verantwortliche einer Baustelle auch ggf. für Schäden und Verletzungen haftet, die Unbeteiligten entstehen. Diese Haftung eben auf unvermeidliche Risiken zu begrenzen ist ein durchaus berechtigtes Interesse, welches impliziert, dass sich dort keine Unbefugten aufzuhalten haben.

Daher ist an und für sich sogar ohne Verbotsschild aufgrund allgemein üblicher Gepflogenheiten davon auszugehen, dass eben unbefugter Aufenthalt auf Baugerüsten einen Hausfriedensbruch mindestens darstellen kann. Eine entsprechende persönliche Verweisung von dem Gerüst respektive der Baustelle braucht es in diesem Fall nicht unbedingt zur Strafbarkeit, da der normale Bürger eben davon ausgehen muss, dass er dort nichts verloren hat, solange ihm nicht ausdrücklich ein Arbeitsauftrag für die Baustelle erteilt wird.

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