Alleiniges sorgerecht?

3 Antworten

Du hast ihn bereits nach der neuen Adresse gefragt und er verweigert dir die Auskunft?

Dann solltest du beim Einwohnermeldeamt Auskunft verlangen.

Im Notfall sollte man schon wissen wo das Kind sich aufhält.

Als betreuender Elternteil haben Sie also ein Anrecht darauf zu wissen, wo sich das Kind aufhält und unter welcher Adresse der umgangsberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind erreichbar ist. Ohne Bekanntgabe der neuen Wohnadresse werden Sie nicht verpflichtet sein, das gemeinsame Kind zum Umgang zu übergeben. Umgekehrt hätte der umgangsberechtigte Elternteil ein Recht darauf, über den Aufenthaltsort Ihres Kindes informiert zu werden, wenn Sie mit dem Kind umziehen.

https://www.unterhalt.com/aktuelles/erfaehrt-der-unterhaltszahler-nach-scheidung-von-neuer-wohnadresse.html

Ein berechtigtes Interesse dir die Anschrift zu verweigern dürfte hier ja eher nicht vorliegen.

Ansonsten würde ich auch den Umgang solange aussetzen, bis er die Adresse raus rückt. Und dazu das Jugendamt ins Boot holen um ggf. ein Gespräch zu Dritt zu führen und es zu klären.

nicht unbedingt. ihr könnt die Übergabe vom Kind bei dir machen oder irgendwo auf neutralen Boden.

Seltsam würde ich es persönlich aber schon finden.

Formalrechtlich muss er dir das nicht sagen.

Sinnvoll und im Interesse des Kindes wäre es aber auf jeden Fall.

Ich verstehe aber nicht, was das mit dem Sorgerecht zu tun haben soll.


Claphamroad  08.05.2024, 10:42

Im Fall der Fälle müssen beide was entscheiden, wenn beide Sorgerecht haben. Eine OP oder was auch immer... Oder die Mutter will ins Ausland mit dem Kind, Vater soll zustimmen. Wenn er verschwunden ist, aber Sorgerecht hat, ist es ein Problem.

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Interesierter  08.05.2024, 11:11
@Claphamroad

Ich kenne das Problem.

In diesem Fall würde ich dir dazu raten, das Ruhen der Elterlichen Sorge nach § 1674 Absatz 1 BGB zu beantragen.

Hier reicht ein formloser Antrag beim Familiengericht mit dem Nachweis erfolgloser Bemühungen zur Wiederherstellung des Kontakts aus.

Für diesen Antrag besteht im Gegensatz zum Antrag auf alleiniges Sorgerecht kein Anwaltszwang und in der Regel müssen auch die Kinder nicht vor Gericht befragt werden.

Idealerweise holst du dir gleich vorab das Jugendamt mit ins Boot, denn dieses wird regelmäßig bei diesen Themen befragt.

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