15 Jährige Partnerin mit 19 = schlimm, aber Alkohol rauchen voll okay?


17.05.2024, 13:56

Ich Konsumiere gar keinen Alkohol oder Kippen *

nochnefrage  17.05.2024, 20:00
wenig Alkohol oder Kippen.

oder

keinen Alkohol oder Kippen

Was nun?

IchbinkeinKlon 
Fragesteller
 17.05.2024, 20:02

Keine, ich hab mich verschrieben

8 Antworten

Ich finde es nicht schlimm.

Aber wenn mir jemand ankäme von wegen 'Du, meine Freundin ist 'erst 15', was hältst du davon?', dann fände ich persönlich das SEHR befremdlich, einfach weil du so drauf rumreitest bzw. dieses Thema so massiv in den Fokus rückst.

Allerdings: Das mit Alkohol etc. zu vergleichen ist in meinen Augen problematisch, wenn es um DICH geht. Denn du bist 19, du bist alt genug, um zu entscheiden, was du möchtest und inwiefern du dich zu Grunde richten möchtest.

Der Unterschied: Du würdest in dem Fall keine 15 Jährige mit reinziehen, bei der die Gefahr besteht, dass die ggf. durch dieses Altersgefälle zu etwas gedrängt werden könnte, was sie nicht will.
Deswegen finde ich das Gleichsetzen etwas unglücklich.

Mir sind Altersunterschiede relativ egal, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, sind in Deutschland wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16 (also uninteressant in deinem Fall), muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche den alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf Anraten des Bekannten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg endgültig vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.

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Ich wünsche euch beiden alles Gute für die Zukunft, und halte persönlich nichts von schnellen Vorverurteilungen, denn in den wenigsten Fällen kennt man die ganze Geschichte.

Ich finde, dass die Beziehung auch kritisch ist und würde sie nicht gut heißen, aber trotzdem sage ich nicht, dass rauchen und trinken weniger schlimm ist.


Dreamdrummer  17.05.2024, 14:04

Warum, das sind doch nur 4 Jahre Unterschied. Wenn einer 28 und die/der andere 24 ist, sagt auch keiner was...
Ja, sie ist minderjährig, aber das sollte nicht entscheidend sein, wenn sie freiwillig zusammen sind.

Da fände ich die Konstellation 22 und 38 zum Beispiel kritischer...

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Wenn es wirklich freiwillig ist und du sie nicht manipulierst, dann denke ich dass es okay ist. Hauptsache ihr seid glücklich. Für mich persönlich wäre 15 zu jung aber du bist halt anders und kannst auch nichts dafür.


Vanessa63  17.05.2024, 13:58

"Du bist halt anders", lol

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Doktormythos2  17.05.2024, 14:01
@Vanessa63

Naja Zeit ist relativ. Solange du es nicht regelmäßig machst ist alles okay.

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Doktormythos2  17.05.2024, 14:03
@Vanessa63

Die Bemerkung Einstein empfinde ich als abwertend und als sich darüber lustig machen. Oder leugnest du dies jetzt auch liebe schwester?

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Vanessa63  17.05.2024, 14:06
@Doktormythos2

Was du empfindest, kann ich schlecht leugnen. Ich weiß aber, wie ich es gemeint habe. Und zwar nicht passiv aggressiv

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Ich würde einfach aufhören die Meinung anderer anzuhören. Es geht niemanden außer euch beide etwas an.


sleepingbeautyy  17.05.2024, 14:17

Nicht nur aufhören, die Meinung anderer anzuhören, sondern auch danach zu fragen.

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Takumi2007  17.05.2024, 14:19
@sleepingbeautyy

Ich denke das geht Hand in Hand. Es wäre eine seltsame Situation, wenn nach der Meinung gefragt und sie dann ignoriert wird.

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