Draußen sex?

3 Antworten

Ja, Es ist strafbar.

Ich bin Leider keine Anwältin aber ich kann dir einen Link schicken damit du mehr weißt. Aber wenn es eine Person wahr finde ich es eine geringe Chance das die das auch meldet.

Quelle

Die exakte Formulierung des § 183a StGB besagt, dass diejenige Person, welche im öffentlichen Raum eine sexuelle Handlung vornimmt und durch diese sexuelle Handlung wissentlich mit Vorsatz ein Ärgernis provoziert, mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.
Woher ich das weiß:Recherche

Die exakte Formulierung des § 183a StGB besagt, dass diejenige Person, welche im öffentlichen Raum eine sexuelle Handlung vornimmt und durch diese sexuelle Handlung wissentlich mit Vorsatz ein Ärgernis provoziert, mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Keine Panik! Der § 183a StGB ist ein "Antragsdelikt", die Person müsste euch also anzeigen und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit würde der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, wg. Geringfügigkeit, denn bei eurer "Aktion" fällt der Vorsatz weg, so wie Du die Situation beschrieben hast. Folgendes kommt für euch in Frage: "Diejenigen Personen, die jedoch bewusst heimlich vorgehen oder sogar noch entsprechende Vorkehrungen diesbezüglich treffen, müssen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Daneben stünde noch ganz praktisch eine Aussage, gegen die von euch beiden! Ihr braucht nur zu leugnen Sex gehabt zu haben und schon wäre eine eventuelle Anzeige gegessen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung