Hi,

ich konzentriere mich mal auf den Kern der Sache:

Würdet ihr wirklich so ein Eingriff machen lassen ohne die 24 Stunden Bedenkzeit indem man euch aufgeklärt hat über die Risiken der narkosearzt

Ja, würde ich.

Die Bronchoskopie ist ein Standardverfahren und wird täglich hundertfach durchgeführt. Zum einen sind die Risiken sehr überschaubar - zum anderen gibt es, je nach Fragestellung, keine sinnvolle Alternative.

Dementsprechend gibt es hier wenig zum Aufklären und wenig zum Abwägen.

Im Endeffekt läuft es hier stets auf genau die zwei Punkte hinaus: man möchte das Ergebnis und muss die geringen Risiken in Kauf nehmen - oder man verzichtet darauf.

In diesem Falle macht es tatsächlich keinen relevanten Unterschied, ob man nun 30 Minuten oder 30 Tage Bedenkzeit hat.

LG

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Hi,

Welches Gesetz genau gestattet es Rettungsfahrzeugen auf Privatgrundstücken zu landen/parken?

Unmittelbar findet man einen entsprechenden Passus i.d.R. in den jeweiligen Landesrettungsdienst- und/oder Brand-/Katastrophenschutzgesetzen in Form von "Duldungspflichten".

Zum Beispiel

"(1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, baulichen Anlagen oder Schiffen im Einsatzgebiet, in einzelnen Einsatzbereichen oder in deren Nähe sind verpflichtet, zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden oder bereits eingetretenen Gefahr oder zur Beseitigung erheblicher Schäden

  1. den Zutritt und die Zufahrt zu ihren Grundstücken, baulichen Anlagen oder Schiffen durch Einsatzkräfte insbesondere für Lösch- und Rettungsarbeiten zu dulden,
  2. Lösch-, Rettungs- und andere Maßnahmen im Bereich ihrer Grundstücke, baulichen Anlagen und Schiffe zu dulden [...]" - § 28 Abs. 1 LBKG RLP

Dort, wo keine explizite entsprechende Regelung existiert, greift der schon mehrfach erwähnte rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).

Eine weitere Duldungspflicht (und den Anspruch auf Schadenersatz) ergibt sich aus § 904 BGB - haften tut in diesem Falle die den Luftrettungsdienst betreibende Organisation, Pilot und medizinisches Personal sind hier "Erfüllungsgehilfen" (§ 278 BGB).

Ferner: Außenlandungen werden in § 25 LuftVG und § 18 LuftVO geregelt.

LG

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Hi,

Stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch oder erhält man die Zulassungsbescheide tatsächlich erst weniger als einen Monat vor Studienbeginn?

Der Semesterbeginn des Wintersemesters ist typischerweise der 01.10. - der Vorlesungsbeginn liegt meist noch zwei Wochen später. Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen sind davon abzugrenzen.

Das trifft auf so ziemlich alle Studiengänge zu - ein Studienbeginn zum 01.08. ist schlichtweg...unüblich.

Es ist doch unsinnig erst so spät Zulassungsbescheide rauszugeben, wenn andere Studiengänge (auf die einige angehende Studenten doch sicherlich angewiesen sind) bereits vorher beginnen?

Studiengänge, die einen "dringenden" Bedarf an Studierenden haben, sehen es mit Fristen dann allerdings auch eher locker - bisweilen kann man sogar nach dem Semesterbeginn noch einsteigen.

LG

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Hi,

Zufall oder liegt das am anderen Hersteller?

Beides ist möglich - unterschiedliche Zusatzstoffe können die Wirkung trotz gleichem Wirkstoff und gleicher Dosierung beeinflussen, sie müssen es allerdings nicht.

Aus einer einmaligen Einnahme lässt sich dabei kaum etwas schließen.

LG

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Hi,

Wenn ich einen politischen Prozess nachzeichne, darf ich dann Zeitungsartikel als Quellen benutzen?

Grundsätzlich ja - wenn es keine "besseren" Quellen gibt, muss man auf die verfügbaren zurückgreifen.

Die sind ja primär keine wissenschaftlichen Quellen, jedoch gibt es kaum Fachliteratur zu aktuellen Entwicklungen...

Das ist z.B. etwas, was man wahlweise bei den Limitationen der Arbeit oder der Diskussion der Ergebnisse genau so erwähnen kann.

LG

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Wie kann das denn zu Stande kommen?

Indem man in diesem Falle von Vorsatz - was angesichts der Schilderung anzunehmen ist - ausgeht, siehe § 3 Abs. 4a BKatV.

Dadurch wird der doppelte Regelsatz fällig, plus Bearbeitungsgebühren - das kommt mit den 675 € hin.

LG

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Hi,

Was hat es damit auf sich? Im Internet finde ich nichts, dass es mir leichter macht, es zu verstehen :(

In "einfach": Sensorisch bezieht sich lediglich auf die "höreren Sinne" Sehen, Hören, Gleichgewicht, Geruch und Geschmack - sensibel ist "der ganze Rest", z.B. Mechanozeption, Nozizeption, Propriozeption.

In "noch einfacher": beide Begriffe können synonym verwendet werden.

Es handelt sich hierbei um eine vollkommen willkürliche Unterteilung ohne funktionell-anatomischen Hintergrund, die es so nur im deutschen Sprachraum gibt. In englischsprachiger Literatur findet sich diese Unterscheidung bspw. gar nicht.

LG

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Ich würde gerne wissen wie viel Freizeit man hat, wenn man studiert?

Das hängt massiv ab von

  • dem Studienfach - manche sind aufwändiger, als andere,
  • der gewünschten Studiendauer und der Anzahl der gewählten Module und
  • dem eigenen Anspruch an die Leistung.

Im Studium ist man in erster Linie selbst für das Zeitmanagement verantwortlich, entscheidet selbst, wie viele Module man in einem Semester belegt und wie viel Zeit man ins Lernen investieren will.

Bedeutet: wenn es einem egal ist, nach 15 Semestern den Bachelor mit einem schlechten 3er-Schnitt zu bekommen, hat man mehr Freizeit, als man sinnvoll nutzen kann.

LG

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Hi,

Es gibt ja Hilfsorganisationen, wie das DRK, Malteser oder ASB. Haben die auch ihre eigenen Rettungswachen? Oder sind das Gebäude, die der Stadt gehören und z.B. die Malteser sitzen nur drin.

Ein klares "Es kommt drauf an" - zum einen mal darauf, wie der Rettungsdienst im jeweiligen Bundesland finanziert wird, zum anderen auf die entsprechende lokale Regelung.

In den Bundesländern, in denen der Rettungsdienst öffentlich ausgeschrieben wird und sich Organisationen um die Durchführung "bewerben" (Submissionsmodell), sind die Rettungswachen fast ausnahmslos im Eigentum des Landkreises/der kreisfreien Stadt/des Zwecksverbandes.

Grund: wenn bei der nächsten Ausschreibung eine andere Organisation den Zuschlag erhält, kann man nicht einfach eine neue Rettungswache bauen.

Dort, wo keine Ausschreibungen stattfinden (Konzessionsmodell), können die Rettungswachen sowohl wie o.g. in öffentlicher Hand sein (und die Organisationen mieten sich ein), als auch Eigentum der Organisationen selbst sein.

Demnach ist es auch sehr schwierig herauszufinden, wo ich mich jetzt melden muss, um jetzt beispielsweise bei den Maltesern zu landen.

Definitiv alle Leistungserbringer im Rettungsdienst haben irgendeine Website, auf der auch Adresse und Ansprechpartner genannt sind. Mit "Rettungswache + Organisation + Name der Stadt" sollte man mit einer beliebigen Suchmaschine definitiv fündig werden.

LG

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Hi,

Gibt es wirklich Menschen, die glauben, dass Heilpraktiker die gleiche medizinische Kompetenz haben, wie Ärzte?

Die gibt es - und es ist wahrscheinlich gar nicht so selten.

Die Gründe dürften relativ vielschichtig sein: zutiefst von der Alternativmedizin überzeugt, zutiefst von der evidenzbasierten Medizin enttäuscht, zutiefst verzweifelt, Unwissenheit oder einfach der "Wohlfühlfaktor".

Heilpraktiker nehmen sich - im Vergleich - extrem viel Zeit und gehen auf die Kundschaft entsprechend ein. Subjektiv sorgt das dafür, dass sich Leute gut aufgehoben fühlen und entsprechend gerne Kompetenz attestieren - ob die Behandlung tatsächlich etwas bringt, wird zur Nebensache oder irrelevant.

Dazu kommt: Heilpraktiker tun doch recht viel dafür, kompetent zu wirken.

Da wird der (völlig ungeregelte und nicht vorgeschriebene) Vorbereitungskurs gerne mal "Studium" genannt und es werden alle möglichen, teils sehr dubiosen Lehrgänge auf den Websiten angegeben.

Es geht nun wirklich kein HP damit hausieren, 45 MC-Fragen und eine mündliche Prüfung absolviert zu haben, die medizinisches Basiswissen und "wenn jemand wirklich krank ist, schick' ihn zum Arzt" abklopfen.

LG

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Hi,

Koordiniertes Nachrücken oder überall Bewerben Medizin?

Man könnte die Frage anders stellen: halbwegs sicher einen Studienplatz erhalten oder lieber Lotto spielen?

Die erste Hürde ist nun mal...überhaupt einen Platz erhalten. Im Nachrückverfahren werden meist nicht unendlich viele Plätze vergeben und dementsprechend gering fällt die Chance auf die "Wunschuni" aus.

Ich halte es dementsprechend für klüger, das zu nehmen, was man kriegen kann - ein Wechsel der Uni im Studienverlauf ist grundsätzlich möglich.

LG

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Darf man mit Prüfbescheinigung fahren?

Nein - Ausnahme wäre lediglich die BF17-Prüfbescheinigung.

Im Übrigen steht meist auch fett gedruckt auf der Prüfbescheinigung, dass diese nicht als Nachweis der Fahrerlaubnis gilt.

Und angenommen ich würde jetzt schon fahren, ist das dann trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des Führerscheins als erteilt. Kein Führerschein ausgehändigt = keine Fahrerlaubnis.

LG

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Hi,

Kann man mit einem Blog noch Geld verdienen?

Prinzipiell - ja.

Es kommt aber sehr stark auf das Thema an und den Content, den man liefert.

Hatte überlegt einen Blog mit Game-Reviews zu starten.

Hier haben wir einfach das Problem "großes Thema" (und entsprechend viel Konkurrenz) und "schnelllebig". Man muss quasi fortlaufend neuen Content liefern, damit der Blog gelesen wird - kein Mensch interessiert sich für ein fünf Jahre altes Review.

Vor allem: man muss sich von anderen Bloggern abheben - ohne Alleinstellungsmerkmale, die überzeugen, ist man quasi nicht konkurrenzfähig. Das dürfte in dem Themenbereich schwer werden.

Das ganze evtl. mit YouTube verbinden und so Leute aufmerksam machen

Wenn es ums Geld verdienen geht, wird man um YouTube und weitere Social-Media-Kanäle gar nicht drumherum kommen.

Ich rede nicht von einem riesen Einkommen, sondern von z.B ein paar Hundert Euro monatlich.

Man sollte das Pferd nicht von hinten aufzäumen...

Wenn der Blog mal steht und man auch über einen gewissen Zeitraum entsprechende Aufruf- und Abonnentenzahlen hat, kann man sich über die Einkünfte mal Gedanken machen.

"Ein paar hundert Euro im Monat" ist vielleicht schon ambitionierter, als es erstmal scheint.

LG

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Hi,

Wird es eigentlich von Arbeitsstellen schlechter angesehen, wenn man einen Abschluss an einer privaten Universität gemacht hat

Pauschal: nein.

Wie schon erwähnt wurde, müssen auch private Hochschulen in Deutschland akkreditiert sein, Mindestvoraussetzungen erfüllen und entsprechend staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten.

Ansonsten...hängt doch viel vom jeweiligen Fach und der Hochschule selbst ab. Teilweise sind da private Hochschulen sogar höher angesehen und gehören bisweilen zur Spitzengruppe.

Zb Medizin?

Wenn man mal den konkreten Fall betrachtet...

Wir haben einen teils gravierenden Ärztemangel und jeder, der irgendwie an eine Approbation gekommen ist, wird einen Job finden. Die Uni ist hier vollkommen egal.

Dass gerade im Fall von Medizin der Großteil nicht wegen besonders guter Studienbedigungen eine Privatuni wählt, sondern weil es mit einem "regulären" Platz an einer staatlichen Universität nicht geklappt hat, ist ein offenes Geheimnis - und in der Praxis irrelevant.

LG

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Hi,

ich schließe mich meinen Vorrednern an: nicht in absehbarer Zeit.

Die standardisierte Notrufabfrage ist kein simples Sammeln von Informationen im Callcenter-Stil, was man genauso gut mittels KI abbilden könnte - gerade aus aufgeregten, gestressten Anrufern die Informationen herausbekommen, die man braucht, erfordert dann doch nicht nur ein gewisses Maß an Erfahrung, sondern auch Fingerspitzengefühl.

Ebenso ist die Disposition von Rettungsmitteln kein reines Alarmieren nach Schema F - auch hier gibt es zahlreiche Unwägbarkeiten und Sonderfälle, in denen der Mensch der Maschine doch noch überlegen ist.

LG

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Hi,

Kann das erweiterte Führungszeugnis ablaufen?

Rein de jure: ein (erweitertes) Führungszeugnis hat kein Ablaufdatum im eigentlichen Sinne (Quelle).

Gleichermaßen wird niemand ein mehrere Jahre altes Führungszeugnis akzeptieren - eine Aussagekraft, ob man vorbestraft ist, hat es nur dann, wenn es aktuell ist.

LG

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Hi,

Ich weiss es geht dann nicht mehr alles.

Das ist genau der Punkt: Abstriche wirst Du machen müssen - ob diese für Dich und deine Wehr tragbar sind, wird sich zeigen.

Lokführer DB Regio Vereinbarkeit Freiwillige Feuerwehr?

Grundsätzlich sehe ich darin keinen absoluten Hinderungsgrund.

Schichtdienst mag dabei sogar Vorteile für die Feuerwehr mitbringen. Der Schichtarbeiter ist durchaus auch mal tagsüber zu Zeiten verfügbar, wo es personaltechnisch sonst eher dünn aussieht.

Die Teilnahme an Einsätzen fällt dabei unter die Kategorie "Wenn es geht, dann geht es - wenn nicht, dann nicht". Das sollte grundsätzlich mal mit der Wehrleitung/Wehrführung abgesprochen werden.

Analog verhält es sich bei der Teilnahme an Übungsabenden etc. - hier muss es ebenfalls abgesprochen werden, wie viel seitens der Führungskräfte als Minimum erwartet wird.

Fazit

Grundsätzlich halte ich das für möglich.

Wie es in deinem Einzelfall aussieht, können Dir nur die zuständigen Führungskräfte mit Sicherheit sagen. Während einige Wehren durchaus gut mit "lieber weniger kommen, als gar nicht" leben können, pochen andere durchaus sehr eisern (und bisweilen realitätsfern) auf das Höchstmaß an Pflichterfüllung.

LG

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Nein

Hi,

findet ihr es in Ordnung, wenn man seinen (womöglich persönlichen) Ärger auf diese Art Luft macht, oder nicht….?

All diese Dinge sind persönliche Angelegenheiten, welche persönlich geklärt werden sollten - jedenfalls unter der Prämisse, dass man tatsächlich eine Verbesserung erreichen will.

Das Internet mit der (relativen) Anonymität ist dafür schlicht nicht der richtige Raum.

Es gibt viele Möglichkeiten, seinem "Ärger Luft zu machen" und Beschwerden vorzubringen - sei es nun persönlich, bei Patientenombudsstellen, bei Vorgesetzen, Ärtzekammern, Aufsichtbehörden...alles sinnvoller, als eine "böse Bewertung" im Netz.

Wenn man all diese Möglichkeiten nicht nutzt und sich nur auf letzteres beschränkt, hat das meist den simplen Grund: den Betroffenen ist meist durchaus bewusst, dass ihre Meinung argumentativ nicht gerade überzeugend ist. Dass der "Beschwerdeführer" sich selbst auf ein sehr dünnes Eis begeben kann, sollte man zudem bedenken...

Dass Rachegedanken seltenst sinnvoll oder zielführend sind, steht da nochmal auf einem anderen Blatt.

LG

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Hi,

Z.B. meinte ich kürzlich, ich hätte neue Passbilder und ob sie mich auf den alten Passbildern noch erkennen würde. Da meinte sie, wieso ich die bei Dm gemacht hätte und dass sich v.a. meine Kinnpartie stark verändert hätte.

Tut mir leid - ich erkenne bei der Aussage beim besten Willen nichts "abwertendes". Du hast eine Frage gestellt und eine (zumindest inhaltlich) sachliche Antwort erhalten.

was würdet ihr machen?

Sinnvollerweise würde ich erstmal das Gespräch mit der betroffenen Person suchen und sagen, was mich stört - und keine Inkognito-Frage in einer Community stellen, wo keiner dabei war und die Situation dementsprechend nicht vernünftig beurteilen kann.

Und ansonsten: konsequent sein - egal, in welche Richtung.

Entweder wünsche ich den Kontakt und kläre die Probleme - oder ich lasse es komplett sein.

Unsinnig ist es, sich über verletzendes Verhalten auszulassen und dann aus freien Stücken Hilfe beim Umzug anzubieten. Hü oder hott.

LG

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Hi,

ich habe eine Ausbildung und ein TMS Ergebnis. Es wird ja immer über 3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung geredet um studieren zu können.

Ich schließe aus diesen Informationen mal, dass Du kein Abitur hast und dich als beruflich Qualifizierter bewerben willst.

Laut Hochschulstart hätte die Berufserfahrung bei vielen Unis keine Gewichtung aber dennoch wird ja überall von 3 Jahren Berufserfahrung gesprochen.

Man muss in diesem Falle ganz deutlich zwei Dinge voneinander abgerenzen. Nämlich

  • die Voraussetzungen, um eine fachgebundene Hochschulreife auf Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu erlangen und damit überhaupt studieren "zu dürfen" und
  • die Punktevergabe im Auswahlverfahren, die darüber entscheidet, ob man tatsächlich einen Studienplatz erhält.

Die Voraussetzungen für die fachgebundene Hochschulreife variieren von Bundesland zu Bundesland erheblich - von "Ausbildung mit Mindestschnitt reicht" über die angesprochene, mehrjährige Berufserfahrung bis zum Probestudium ist alles möglich.

Eine pauschale Antwort kann man hier nicht geben, lediglich den Hinweis: wenn das jeweilige Bundesland, in dem die Uni liegt, eine dreijährige Berufserfahrung für die fachgebundene Hochschulreife voraussetzt...brauchst Du eine dreijährige Berufserfahrung.

Die Punktevergabe erfolgt dann so, wie auf Hochschulstart beschrieben - das hat mit der grundsätzlichen "Erlaubnis zum Studieren" allerdings nichts zu tun.

Teilweise laufen beruflich Qualifizierte im regulären Auswahlverfahren mit (dann gelten entsprechend die veröffentlichten Kriterien), teilweise laufen sie separat in Vorabquoten mit anderen Kriterien und anderer Gewichtung.

LG

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