Moin Rechtsexperten.
Bei uns in der Stadt gab es neulich einen Schweren Unfall.
Ein Rettungshubschrauber wurde angefordert.
Da es keine andere Landemöglichkeit gab landete er auf unserem Firmenparkplatz.
Natürlich ohne vorher irgendwie Bescheid zu sagen.
Ist ja auch alles vollkommen ok ein Mensch soll schnelle hilfe bekommen.
Doch nun Frage ich mich wie das gesetzlich geregt ist.
Welches Gesetz genau gestattet es Rettungsfahrzeugen auf Privatgrundstücken zu landen/parken?
Steht das im BGB? Wenn ja würde mich der genaue Paragraph Interessieren.
Da durch den Hubschrauber ja theoretisch Schäden entstehen könnten muss das ja Iwo geregelt sein
Danke