Mein Frau hat kein eigenes Einkommen, muß Sie bei dem Pfändungssatz mit berücksichtigt werden, oder wird da nur meine Tochter 16 J. berücksichtigt?
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Da die Frau ohne eigenes Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen Dich hat, ist sie auch bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen.

Deine Frau wird auch berücksichtigt. Hier eine aktuelle Pfändungstabelle: www.ra-franzke.de Du bist dann für 2 Personen unterhaltspflichtig.
DH!