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Zählt meine Frau in der Insovenz auch zu den Unterhaltsplichtigen Pers. wie meine Tochter.

gefragt von klinschi am 21.08.2008 um 14:04 Uhr

Mein Frau hat kein eigenes Einkommen, muß Sie bei dem Pfändungssatz mit berücksichtigt werden, oder wird da nur meine Tochter 16 J. berücksichtigt?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 21. August 2008 14:05
3x
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Da die Frau ohne eigenes Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen Dich hat, ist sie auch bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen.

Kommentar von Rolfe am 24. August 2008 21:18

DH!


pegolina
beantwortet von pegolina am 21. August 2008 14:06
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Deine Frau wird auch berücksichtigt. Hier eine aktuelle Pfändungstabelle: www.ra-franzke.de Du bist dann für 2 Personen unterhaltspflichtig.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. August 2008 14:09
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Da wird auch Deine Frau mit berücksichtigt.


anonym
beantwortet von muxal am 21. August 2008 14:16
0x
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ja deine frau wird da auch mit berücksichtigt.


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