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Neue Küche?

gefragt von Kathi1970 am 21.08.2008 um 21:44 Uhr

Meine Küche ist 30 Jahre alt. Beim Einzug vor 7 Jahren wurden vom Vermieter (Wohngesellschaft) nur die Schaniere Nachgezogen. Kaum eine Tür schließt noch richig, die Arbeitsplatte hat vom vormieter Koch brandstellen und diverse Mängel mehr.Ich habe gehört das man nach 30 Jahren das Recht hat eine neue Küche zu beantragen und diese auch zu bekommen.Wer kann mir weiterhelfen ob es darüber ein Gesetz gibt wie mir zu Ohren gekommen ist,oder welche Möglichkeiten ich hätte?


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pegolina
beantwortet von pegolina am 21. August 2008 21:46
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Was steht denn in deinem Vertrag, bzw. in den Statuten der Gesellschaften. Spreche doch einmal mit denen.


wim50
beantwortet von wim50 am 21. August 2008 21:53
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Eine Küche, die bei deinem Einzug bereits 23 auf dem Buckel hatte, dürfte bei der Bemessung der Miete kaum noch zu berücksichtigen gewesen sein. Darüber sollte der Mietvertrag oder ein Gespräch mit dem Vermieter Aufschluss geben.

Ist sie im Mietvertrag als Bestandteil des Mietgegenstandes berücksichtigt, läuft wohl seit Jahren schon was schief.


Resistance
beantwortet von Resistance am 21. August 2008 21:54
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Da Du den schlechten Zustand nicht schon bei Einzug bemängelt hast, kannst Du da nicht mehr ansetzen.

Hat sich die Gebrauchsfähigkeit seit dem sehr verringert, so moniere das und bitte um Herstellung eines ordentlichen Zustandes.


anonym
beantwortet von jotde01 am 21. August 2008 21:56
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es kommt darauf an, ob die Küche zum Mietgegenstand gehört oder nicht. Zum Besipiel ist es im Norden üblich, dass Wohnungen eine eingebaute Küche haben, während es im Süden fast unüblich ist, dass Küchenmöbel mit zur Wohnung gehören, die muß sich der Mieter selbst besorgen. Schau also in deinen Mietvertrag.


Repro
beantwortet von Repro am 21. August 2008 21:57
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Bring Deinem Vermieter bei, daß die Küche wohl ihr Geld verdient hätte und nunmehr Schrott ist. Sie ist nach 30 Jahren hin. Aber von einem Rechtsanspruch auf eine neue Küche ist mir nichts bekannt. Im Zweifel: mit ihm kommunizieren. REPRO





Smash
beantwortet von Smash am 21. August 2008 21:57
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Es gibt keine "Modernisierungspflicht" für eine Einbauküche. Du hast die Wohnung mit dieser Küche gemietet. Wenn etwas kaputt ist, muß der Vermieter es reparieren (ab welcher Höhe steht im Mietvertrag). Du solltest Dich mit dem Vermieter über eine neue Küche einigen.


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