https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-OSt_AbiVHEV6P48
(2) Die schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, im beruflichen Gymnasium und am Hessenkolleg erfüllt, wer in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase1.
in elf Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, wobei mindestens sieben Kurse mit jeweils mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet sind und
2.
in beiden Leistungsfächern mit jeweils zwei Kursen mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht hat, wobei mindestens zwei Kurse mit jeweils mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet sind.
Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch und einer Fremdsprache nach § 14 oder § 21 Abs. 11, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft befinden. Es müssen je zwei Halbjahreskurse in Geschichte oder Politik und Wirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften eingebracht werden. Aus anderen Fächern können höchstens je zwei Kurse eingebracht werden.
Die Kurse beziehen sich immer auf ein Halbjahr - heißt du musst von deinen Grundkursen insgesamt 11 Halbjahresnoten einbringen. In Summe müssen es 55 Punkte ergeben und du brauchst in mindestens 7 Kursen 5 oder mehr Punkte.
Mit zwei Unterkursen in Mathe, einem in Deutsch und einem in Physik müsstest du immer noch auf die 7 Kurse mit mindestens 5 Punkten kommen können. Falls du noch eine weitere Naturwissenschaft zum Einbringen hast, zählt Physik nicht einmal.
Deine 4 LK-Noten musst du alle einbringen. In doppelter Wertung muss du hierbei auf mindestens 40 Punkte kommen.