Eine Fanggebühr von 75€ musste ich schon zahlen
Gemusst hättest du das nicht. Du bist minderjährig und kannst einer Vertragsstrafenregelung nicht rechtswirksam zustimmen. Davon abgesehen sind € 75,-- auch in Anbetracht des Wertes der gestohlenen Ware nicht angemessen. Das Ganze als Schadensersatz zu fordern hätte das Unternehmen natürlich versuchen dürfen, damit wären sie aber auch mit hoher Wahrscheinlichkeit gescheitert.
Wird das Video von den Sicherheitskameras ebenfalls an die polizei gesendet?
Im Regelfall erstatten Unternehmen keine Strafanzeige, wenn eine Fangprämie bezahlt wird und der Warenwert der gestohlenen Ware nur gering ist. Eine Garantie gibt es hierfür aber natürlich nicht.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Fall eingestellt wird?
Wir bewegen uns hier im Bereich der Geringwertigkeit. Auch wenn das Ganze zur Anzeige gebracht wird, ist eine Einstellung des Verfahrens mehr als wahrscheinlich. Im Zweifel könntest du dich natürlich schriftlich zu der Sache einlassen (von einer mündlichen Aussage ist erst einmal dringlichst abzuraten) und schildern, dass du zu keinem Zeitpunkt die Absicht hattest, die Ware zu stehlen und nur die Hände voll hattest. Sofern deine Einlassung glaubhaft ist, ist eine Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen wahrscheinlich, da kein Vorsatz anzunehmen ist.
Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass du vorsätzlich gehandelt hast, wäre eine Einstellung aber im Übrigen der wahrscheinlichste Ausgang des Verfahrens. Es liegen die Voraussetzungen des § 153 StPO vor (§ 45 I JGG), darüber hinaus ist auch nicht davon auszugehen, dass die Erhebung der Anklage überhaupt erforderlich wäre, zumal du ja sogar bereits eine Fangprämie geleistet hast (§ 45 II JGG).
LG