Da die Bundesregierung derzeit keine diplomatischen Beziehungen mit den Taliban hat und es zudem überhaupt keine Flüge nach Afganistan gibt, stellt sich die Frage von Abschiebungen nach Afgansistan gar nicht. Das Ganze ist schlicht eine populistische Scheindebatte.

Zudem ist die Sicherheitslage in Afgansistan so schlecht, das schon eine unabhängige Überprüfung der Sicherheitslange nicht möglich ist. Und schon vor der Machtübernahme durch die Taliban aufgrund der mangelhaften Sicherheitslage rechtlich nicht möglich abzuschieben. Und das aufgrund zwingenden höheren Rechts. Ich weiß nicht was die Leute gesoffen oder geraucht haben müssen um anzunehmen, das sich die Sicherheitslage in Afganistan durch die Machtübernahme der Taliban substantiell verbessert hat.

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Nein ...

Wenn der Mieter stirbt, gibt es ohnehin ein Kündigungsrech nach §580 BGB.

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
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hat man ja einen Selbstbehalt von 1200€ der soll aber wohl nur theoretisch gelten wie ich im Internet gelesen habe

Nein, der gilt auch praktisch. Man muß allerdings richtig begründen, warum man nicht leistungsfähig ist. Hier ist es wichtig, neben den 2 Studen des Arztes darauf zu verweisen, das man bei einer Abbeitsaufnahme die EU Rente verlieren würde.

das heißt das Jugendamt darf mich theoretisch bis zum Existenzminimum runter kürzen.

Das JA kann nur vorhandene Unterhaltsansprüche umleiten.

Lohn es sich dann überhaupt zu einem Anwalt zu gehen und zu Klagen oder hat das ganze keinen Sinn?

GANZ wichtig ist es, keinen Titel zu unterschreiben. Klagen muß das JA oder die Mutter und dann müssen Sie die Fehlende Leistungsfähigkeit darlegen. Anwalt ist dabei durchaus hilfreich.

Das Unterschreiten des Selbstbehalts wäre nur bei Unterhaltsschulden möglich, wenn sie aber aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig sind, laufen keine Schulden auf.

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Die Regelung ist recht unpaktikabel.

Jeder darf nur für sich anbauen und muß den Zugriff durch andere Haushaltsmitglieder unterbinden.

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Der Satz sagt relativ wenig, da der Pflichteil ein gesetzlicher Anpruch ist.

Man müßte hier zunächstmal das gesamte Testament anfordern, schon um zu wissen, wer überhaupt als Erbe eingesetzt ist, der Erbe im den Falle ja der Anspruchsgegner ist.

Zum einen würde mich interessieren, ob das genannte Vermögen im Testament beim Tod meines Großvaters berücksichtigt wird oder das aktuelle Vermögen zum Zeitpunkt des Todes.

Sowohl als auch. Denn es entsteht 2 mal unabhänig voneinander ein Pflichtteilanspruch beim Tod des Opas und beim Tod der Oma. Wobei jeweils die Verjährung zu beachten ist.

Entscheiden ist dabei immer der Nachlasswert zum Todeszeitpunkt. Das heißt für den Pflichtteilanspruch aus den Erbfall der Oma ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Todes der Oma entscheiden. Dieser ist zu ermitteln. "Eine vom Erblasser getroffene Wertbestimmung ist nicht maßgebend."

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diese sagte dann sie kann mich nachträglich eintragen d.h. Das ich mich nachträglich am Freitag statt Mittwoch gemeldet habe aber sie meinten sie wären sich nicht sicher ob das die Staatsanwaltschaft zulässt.

Die Meldung ist so einzutragen wie Sie erfolgt ist. Da steht dann halt, sie haben sich am Freitag gemeldet. Die Entscheidung ob der Haftbefehl wegen der Verspätung in Vollzug gesetzt wird, fällt im Endeffekt das Gericht. Ich würde aber als davon ausgehen, das wenn Sie sich am nächsten Mitwoch wieder pünklich melden, der Haftbefehl außer Vollzug bleibt.

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Ja

Wenn Sie derzeit keine unmittelbare Alternative haben ja. Sie können ja weiter nach einer vollen Stelle suchen. Eine Bewerbung aus einer Beschäftigung heraus ist einfacher als aus der Arbeitslosigkeit. Insbesondere ist der Grund für einen anderen Arbeitgeber, das man eine Vollzeitstelle und keine Teilzeitstelle will nachvollziehbar.

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Ja, die Höchstarbeitszeit gilt auch bei mehreren Jobs.

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Was soll ich dem Vermieter erzählen?

Folgende Situation:

Ìch habe derzeit eine eigenständige Wohnung im Haus meiner Eltern. Anfang nächsten Jahre will meine Verlobte (die derzeit noch in einem anderen Bundesland lebt) zu mir ziehen, wir wollen jedoch eine neue Wohnung dafür mieten.

Sie hat 2 Kinder (8 und 18). Das jüngere Kind wird definitiv mitkommen, das ältere hat noch keine Zukunftspläne und will sich darüber auch keine Gedanken machen - es ist also noch offen ob es mitkommt oder zum Vater zieht. Ausserdem haben meine Verlobte und ich einen Kinderwunsch, den wir in den nächsten Monaten umsetzen wollen.

Ich muss die Wohnug voraussichtlich die ersten 1 bis 2 Monate alleine mieten, unter anderem damit das jüngere Kind sofort nahtlos mit der Grundschule weitermachen kann, denn ohne hier gemeldet zu sein geht es schließlich nicht.

Was soll ich jetzt dem potenziellen Vermieter sagen? Es könnte ja schon ziemlich suspekt wirken - ein Mann mietet alleine eine Wohnung, irgendwann kommt seine Frau mit 1 oder 2 Kindern dazu und ein Baby würde eventuell auch im Anmarsch sein... Also von einem Bewohner sprunghaft auf 3, 4 oder 5...

Muss ich dahingehend mit offenen Karten spielen und sagen wie viele Personen mal in der Wohnung leben werden bzw. könnten?

Und denkt ihr die Chancen eine Wohnug zu bekommen sind deutlich geringer wenn meine vwrlobte bei der Besichtigung nicht anwesend ist? Denn sie hat kein Auto und kann unmöglich für jede Besichtigung extra mit dem Zug anreisen...

Mein Plan: Ich wollte nur von meiner Verlobten und dem jüngeren Kind erzählen, maximal noch den Kinderwunsch erwähnen... Aber was wenn das ältere Kind sich kurzfristig entscheidet doch mitzukommen - und paar Monate dann noch ein Baby da ist, können wir dann gekündigt werden? Brauchen wir für den Zuzug der Tochter und für das Baby überhaupt das Einverständnis des Vermieters? Macht es rechtlich gesehen einen Unterschied ob die Wohnung 3 oder 5 Zimmer hat?

Ich bin da gerade völlig ratlos und weiss nicht wie wir die Sache angehen sollen, denn das ältere Kind leidet an Depressionen und möchte sich nicht mit seiner Zukunft beschäftigen was uns in eine dumme Lage bringt.

Für jeglichen Input wäre ich sehr dankbar.

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Aber was wenn das ältere Kind sich kurzfristig entscheidet doch mitzukommen - und paar Monate dann noch ein Baby da ist, können wir dann gekündigt werden?

Solange die Wohnung nicht überbelegt wird nein.

Macht es rechtlich gesehen einen Unterschied ob die Wohnung 3 oder 5 Zimmer hat?

Rechtlich nein, aber praktisch.

Was soll ich jetzt dem potenziellen Vermieter sagen?

Ein Vermieter interessiert sich naturgemäß haupsächlich dafür, woher die Miete kommt.

Im Falle einer Sozialwohnung wäre die Personenzahl natürlich wichtig, da sich daraus die maximal zulässige Größe ableitet.

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Das ist keine Regelung für die Biefwahl, sondern für die gesamte Wahl. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr und erst ab dann darf ausgezählt werden.

Hintergrund ist, das man die Gleichheit aller Wähler gewährleisten will, das heißt niemand kann seine Stimme abgeben, wenn die Auszählung begonnen hat.

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Diese Test sind im Endeffekt Unsinn, da die ohnehin keine Vernünftigen Vergleichswerte haben. Mir ist Niemand bekannt, der da vor 500 Jahren die ensprechenden Proben genommen hätte.

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Es kann sich hier leicht um Betrug oder versuchten Betrug handeln. Der versuchte Betrug liegt dann vor, sobald sie den Gegenüber eine Zahlungsinformation liefern und dieser nur noch zahlen müßte um den Betrug zu vollenden.

Vollendet ist der Betrug mit der Zahlung.

Ich habe auch noch betont daß ich eine Schülerin bin.

Das sagt nix, da man als Schulerin volljährig sein kann. Insbesondere endet die Schulpflicht je nach Bundesland nicht mit der Volljährigkeit.

Werde ich vielleicht Probleme kriegen aber ein pedo nicht ?

Dazu müßte man den chat im Einzelen kennen. Grundsätzlich kann es sich auf der anderen Seite um den Versuch des Erwerbs von Jugend- oder Kinderpornographie handeln. Für die Frage des Betruges ist das aber völlig unerheblich.

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Das heißt, das der Monitor nicht mit den wechselnden FPS zurecht kommt.

abe gerade herausgefunden dass wenn ich die 144HZ auf 60HZ in den Anzeigeeinstellung runter setze, das flackern verschwindet.

Sinnvoller wäre es wahrscheinlich den Monitor auf 144HZ zustellen und das Sync ( GSync,VSync) komplett zu deaktivieren. Es kommt dann zwar zum Tearing, allerdings ist fraglich ob das bei 144hz wirklich noch stört.

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Bei dem Buget ist es am sinnvollsten sich auf den Gebrauchtmarkt umzusehen.

Da man Laptops praktisch nicht aufrüsten kann, findet man auf ebay zum Teil auch passende Angebote. Wichtig ist natürlich das der Rechner eine vernünftige dedizierte Grafikkarte hat.

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