Darf bzw. kann man als Gläubiger direkt beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft beim Schuldner eine Taschenpfändung & eine Kautionspfändung durchführen lassen?
Im Rahmen der Abgabe der Vermögensauskunft erfährt der Gläubiger ja den Vermieter des betroffenen Schuldners.
Und wenn der Schuldner Bargeld oder sonstige werthaltige Dinge beim Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bei sich trägt, könnte man diese ja auch direkt pfänden.