Schlechte Idee.

Du kannst nicht jedem Hinz und Kunz eine Waffe in die Hand drücken. Du siehst doch, das vielen das Messer schon locker in der Hosentasche sitzt. Was glaubst Du passiert, wenn daraus eine Schusswaffe wird? Es gibt genug Leute da draußen, die brauchst Du nur mal schief anzugucken, die zücken dann gleich ihre Kanone und pusten dich über den Haufen. Oder der ständig nervende Nachbar, oder der Chef, der einen immer die Drecksarbeit erledigen läßt, kann man doch einfach mal damit beeindrucken oder gleich beseitigen.
Nein, laß das mal ruhig so, wie das ist.

Zum Besitz einer Waffe bedarf es natürlich einen Waffenschein

Das ist schon mal komplett falsch. Es gibt auch Waffen, z.b. Hieb- und Stoßwaffen, da gibt es gar keine Erlaubnispapiere für, die kann man ab 18 Jahren frei erwerben und besitzen, aber eben nur nicht führen.
Und bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist das Dokument das zum Erwerb und Besitz benötigt wird, oh Wunder, eine Waffenbesitzkarte.
Was Du mit dem Waffenschein machen darfst, das kannst Du nun selber mal googeln.

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§ §06 StGB, macht einmal Knast, möglicherweise kann das zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Ja.

Zum Individualvermögen gehören auch Auslandsimmobilien. Wenn Du Leistungen nach SGB II beziehen willst, dann mußt du das angeben. Auf Hartz IV kannst Du allerdings lange warten, das gibt es nämlich nicht mehr.

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Was ausgefressen, das dir jetzt die Düse geht? Es ist völlig normal, das an einem Tatort/Einsatzort alle Beobachtungen dokumentiert werden.

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Du kommst in Amerika schon mal überhaupt nicht leicht an eine Waffe, dazu müßtest Du legal resident sein. Es gibt 50 Bundesstaaten und ebensoviele Waffengesetze, von denen einige noch strenger sind, als unseres hier in Deutschland.

Warum die Amerikaner so leicht an Waffen kommen? Weil das recht, eine Waffe zu besitzen, in der amerikanischen verfassung verbrieft ist, im Second Amendment to the United States Constitution.
Die Pflicht im Ernstfall einer wehrhafte Miliz aufstellen zu können, gibt das recht dazu Waffen zu besitzen.

Ja, selbstverständlich darf man hier in Deutschland eine Waffe führen, sofern man die dafür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis besitzt (Waffenschein, Jagdschein). Das gilt aber nur für Schusswaffen. Hieb- und Stoßwaffen dürfen grundsäzlich nicht geführt werden.

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Abstand davon

Wenn man keine Ahnung von Autos hat, dann nimmt man sich jemanden mit zum Kauf, und zwar jemand der sein Wissen ncht aus Auto Motor Sport - Heftchen hat, sondern vom Fach ist. Oder mannimmt das Auto zu einer Probefahrt, meldet sich bei einem Gutachter seines Vertrauens, drückt dem geld in die Hand und sagt dem der soll mal drüber schauen, wenn möglich mit Druckverlusttest, Kompressionsdruckprüfung und Endoskopie aller Zylinder. Dann weißt Du wenigstens ob der Motor von der 10.000 Euro-Kiste was taugt.

Das man Autohändler nicht ohne Grund die modernen Pferdehändler nennt, weißt Du?

Wenn das so ein Fähnchenhändler ist, der dir heute das Auto verkauft, und morgen, wenn es das erste Mal kaputt ist, seine Beduinenzelte abgebrochen hat und verschwunden ist, an wen wendest Du dich dann mit deinen Gewährleistungsansprüchen?

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Werden Leichen auch von kh Wagen abtransportiert?

Nein ausdrücklich verboten, geregelt in den Landesgesetzen für den Rettungsdienst und Landesbestattungsgesetzen.

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Eine Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zu Zwecken der An- und Abmeldung ist erlaubt.

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Du hast dich offensichtlich nie mit dem Wohneigentumsgesetz (WEG) auseinandergesetzt. Das macht man in der Regel bevor man solch eine Immobilie erwirbt.
Und das dann 40 Jahre lang alles so bleibt, wie beim Einzug, das kann man sich getrost von der Backe schminken. Ich bewohne selber eine ETW in einer WEG mit 6 Eigentümern. Das hier und da schon mal eine Wohnung verkauft wird, und bei vermieteten Objekten auch schon mal die Mieter wechseln, ist völlig normal. Diese eine Eigentümerin hat nunmal die Wohnung vermietet. Solange diese Nutzung keine Schäden an anderem Sondereigentum, oder am Gemeinschaftseigentum verursacht, es keine andauernden Belästigungen durch die Mieter gibt, oder man ihr nachweisen kann das sie das mit böser Absicht gemacht hat, ist das hinzunehmen.
Auch das sie augenscheinlich jemand Anderen beauftragt, ihre Stimme bei der Eigentümerversammlung zu vertreten, ist völlig rechtmäßig. Solange sie mit allen beschlossenen Massnahmen einverstanden ist, die Hausgeldabrechnung und den Verwalter entlastet, alle Kosten mitträgt und nicht in Zahlungsverzug gerät, gibt es keine Handhabe gegen sie.

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Beglaubigen kann jede Behörde, sogar die Kirchenbehörde darf das. Es geht ja nur darum zu vergleichen, ob die Kopie mit dem vorgelegten Perso identisch ist.

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Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht sich durch jemand Anderen vertreten zu lassen. Es besteht bei bestimmten Anlässen eine Mitwirkungspflicht, z.B. wenn ein einstimmiger Beschluss gefaßt werden muß. Solange die Nutzung ihres Sondereigentums aber keine Nachteile für die WEG hat, kann man dagegen auch nicht viel machen. Erst wenn durch die Nutzung ihres Sondereigentums Schäden an fremden Sondereigentum, oder am Gemeinschaftseigentum entstehen, kann man sie haftbar machen.

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Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn darin ein Wegerecht eingeräumt wird, dann darf er das nicht so ohne Weiteres, weil das dann zur Mietsache dazugehört.

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Das ist mit den Dienstfahrzeugen auch nicht anders. In dem einem Bundesland Mercedes Benz, in einem anderen BMW, und wieder in einem anderen VW. Man vergibt Beschaffungsaufträge natürlich am liebsten an Unternehmen, die im eigenen Bundesland angesiedelt sind, alleine schon um Arbeitsplätze zu erhalten. Bei den Dienstpistolen geht das natürlich nicht so, wie bei Dienstfahrzeugen, weil es nicht so viele Hersteller gibt. Natürlich schaut man auch bei Bundesländern, die die Waffen schon haben, wie sich die Beamten mit der Ausrüstung zurecht finden. Im Endeffekt unterscheiden sich die beiden von dir genannten Waffen aber nur im Design, die technischen Eigenschaften sind in der technischen Richtlinie für die Polizeipistole festgelegt.

https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/technische-richtlinien/pistole/TR-Pistolen_9mmx19_Stand_24-06-2021.pdf

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