Guten Tag, es geht um folgende Situation:
1. Wertgutachten durch den Kreisverband, von uns in Auftrag gegeben. Die Kreisvorstände haben dabei den KGV-Vorstand für sein Verhalten gerügt, die Pächter praktisch zur unentgeltlichen Übergabe zu nötigen. Ergebnis des Gutachtens: knapp 2000 Euro.
2. Wir haben Käufer für das Eigentum auf dem Pachtland gesucht. Ein Beet von 40 m² haben wir nicht umgegraben. Der Kreisvorstand sagte dazu, dass dies mit 5 Euro pro m² zu Buche schlägt, daher haben wir in der Anzeige den Preis entsprechend verringert.
3. Es haben sich einige Interessenten gemeldet, eine Familie war gleich begeistert. Sie traf sich am zweiten Tag mit dem KGV-Vorstand und am dritten Tag nochmals mit uns im Garten.
4. Bei diesem erneuten Treffen war besonders die Stimmung der Mutter völlig umgeschlagen. Sie benutzte Formulierungen und Preisvorstellungen (700 Euro und weniger), die schon Mitglieder des Vorstandes geäußert hatten. Der Pächterwechsel kam nicht zustande.
Nun noch einmal die Frage: Die Mitglieder des Vorstandes mögen private Vorstellungen davon haben, für wie viel das Eigentum weitergegeben werden sollte. Aber dürfen sie sich in ihrerer Funktion als Vertreter des Kleingarten-Vereins gegen den Wert im Wertermittlungsgutachten aussprechen? So von wegen: Uns doch egal, was da drin steht.
Danke.