Wenn das durchgeht und ihr selbst handelt, dann haften die Eltern dafür nicht. Außer natürlich sie übernehmen separat die Haftung o.ä.
Ja, aber es wäre nicht wirksam, da formnichtig. Dafür müsst ihr zum Notar.
Nach der Logik benötigt auch ein Panzer keine Panzerung. Man kann ja durchs Kanonenrohr schießen.
Strafanzeige stellen, wie bei jedem anderen auch.
Nein, zumindest nicht im umgangssprachlichen Sinn.
Hierzu ein schönes Zitat von Schopenhauer:
"Die Frage nach der Willensfreiheit ist wirklich ein Probierstein, an welchem man die tief denkenden Geister von den oberflächlichen unterscheiden kann, oder ein Grenzstein, wo beide aus einander gehn, indem die ersteren sämmtlich das notwendige Erfolgen der Handlung, bei gegebenem Charakter und Motiv, behaupten, die letzteren hingegen, mit dem großen Haufen, der Willensfreiheit anhängen. Sodann giebt es noch einen Mittelschlag, welcher, sich verlegen fühlend, hin und her lavirt, sich und Andern den Zielpunkt verrückt, sich hinter Worte und Phrasen flüchtet, oder die Frage so lange dreht und verdreht, bis man nicht mehr weiß, worauf sie hinauslief."
Naja, Gutes wirst du sicherlich nicht auf einer Propagandaseite finden, die sich gegen die Afd richtet.
Das ist als würdest du Gutes über Juden in Hitlers Mein Kampf suchen wollen.
Aber natürlich war das auch gar nicht die Intention deines Posts, sondern dieser soll nur einen weiteren Baustein im politischen Kampf darstellen, für den man diese Plattform missbraucht.
Das ist als Minderjähriger nicht möglich. Aber deine Eltern können ein Depot für dich anlegen und dann für dich entsprechende Aktien kaufen. Hier könntest du dann auch deinen Eltern sagen, welche Aktien du gerne hättest.
Rechtlich möglich ist das schon und in solchen Konstellationen kommt das auch in der Praxis vor. Aber die Bank muss der Schuldübernahme ausdrücklich zustimmen. Deswegen sollte man das davor mit der Bank besprechen.
Er verfügt schon über sehr gutes wirtschaftliches Sachverständnis und spricht viele Dinge an, die tatsächlich falsch laufen. In letzter Zeit wird es mir persönlich aber etwas zu populistisch. Wobei ich das vor dem Hintergrund, was ihm widerfahren ist, aber auch etwas nachvollziehen kann.
Das müsste man im Einzelfall betrachten. Grundsätzlich ist es aber tatsächlich so, dass du nicht ohne Zustimmung deiner Eltern solche Verträge wirksam abschließen kannst. Am besten sagst du es deinen Eltern.
Wenn jemand ständig ohne Satzzeichen mich zutextet, würde ich auch den Kontakt abbrechen. Da bekommt man ja Kopfschmerzen.
- In die Thematik im Vorfeld einlesen. Am besten intensiv über mehrere Wochen.
- Broker finden und Depot eröffnen.
- Favorisierte ETFs/Aktien kaufen.
- ???
- Profit (hoffentlich)
Mit der schlechten Übersetzung kann man nicht viel anfangen, aber es geht ganz offensichtlich um ein Insolvenzverfahren eines amerikanischen Unternehmens. Vermutlich war dein Freund dort Kunde und wird nun über diverse Punkte im Verfahren informiert. Habe es aber nur überflogen. Näheres könnte man nur mit dem Original sagen.
Gegen den freien Willen kann keine Betreuung angeordnet werden. Dann wird aber natürlich häufig getrickst und festgestellt, dass keine freie Willensbildung mehr möglich sei.
Mit dem aktiven Wahlrecht waren auch schon immer staatsbürgerliche Pflichten verbunden. Die hat ein 16-Jähriger wohl kaum.
So direkt schreiben sollte man das nicht. Es gibt aber rechtliche Konstruktionen, mit der man das Ziel erreicht. Z. B. bedingte Nacherbfolge. Am besten beraten lassen.
Was soll heißen „Anteile“? Wenn du Miteigentumsanteile meinst, kann man die ohne Beurkundung weder übertragen noch sich hierzu verpflichten. Eine günstigere Lösung zur Aufteilung kann eine Regelung nach § 1010 BGB beim Notar sein.
Der Bevollmächtigte kann für den Vollmachtgeber handeln. Das heißt nicht, dass er für die Schulden haftet.
Trennung ist Ehevertrag, Rest Testament bzw. hier kann man den Ehevertrag gleich mit einem Erbvertrag kombinieren.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Theoretisch könnte Scholz das dem Bundespräsidenten vorschlagen und dieser die Ministerin entlassen. Aber natürlich hätte das einen Eklat zwischen den Parteien zur Folge. Deswegen wird es in solchen Fällen immer eine Absprache geben.