Hi nein.
Bei Gelb durchfahren wäre zwar eine Ordnungswidrigkeit.
Die ahndet die Polizei aber meist nicht. Nur wenn sie deutlich erkennen, dass es schon rot war. Dann wird der Betroffene aber auch gleich angehalten und mit dem Verstoß konfrontiert.
Die zu hohe Geschwindigkeit müsste mit geeichtem Gerät gemessen werden. Schätzen ist nicht gerichtsverwertbar. Deshalb kommt in der Hinsicht auch nichts.