Da Du als Kleinunternehmer vermutlich nicht bilanzierst, d.h. Deine Buchhaltung nicht nach einem wie auch immer aufgezogenen Sachkontenrahmen erstellst, füllst Du die Anlage EÜR aus.

Was beim EÜR untern Strich rauskommt, übernimmst Du in die Einkommensteuererklärung.

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Laß ihn bzw. seine Erziehungsberechtigten klagen. Die werden eine Enttäuschung erleben und sinnlos Geld für ihren Anwalt verpulvern.

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Bei der Größe der Veranstaltung ist es keine "private Feier" mehr und somit hält natürlich die GEMA ihr gieriges Händchen auf.

Daß durch das Abspielen der Stücke kein Umsatz bzw. Wertschöpfung erzielt wird, ist dabei leider unerheblich.

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Wenn die Sekundärspannung und die Leistung, nicht zu vergessen ddas Verbingskabel zwischen Ladegerät und Gerät, mit dem Originalgerät identisch sind, kann man auch ein anderes Ladegerät verwenden.

Dem Akku ist es schnuppe, wie das Ladegerät heißt.

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