Irgendwann steht der Lohnsteuerjahresausgleich an
Den Lohnsteuerjahresausgleich kannst du überhaupt nicht machen. Das kann nur der Arbeitgeber erledigen, § 42b EStG.
Du kannst also Arbeitnehmer dagegen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
meine ehemalige Sozialkundelehrerin meinte, man könne auch Fahrtkosten während der Ausbildung,
Ja.
sowie Tablet für die Schule etc. angeben.
Ja, allerdings nur soweit es beruflich veranlasst ist. Das ist in aller Regel nur zu 50 % der Fall, BFH-Urteil vom 19.02.2004 - VI R 135/01 -, BFHE 205, 220, BStBl. II 2004, 958.
Aber: Das Finanzamt erstattet dir keine Werbungskosten. Werbungskosten mindern nur dein zu versteuerndes Einkommen, also die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Die maximal mögliche Erstattung im Jahr liegt bei der gezahlten Lohnsteuer. Mehr kannst du nicht zurück bekommen, auch wenn du noch weitere Werbungskosten erklärst.
Wie gebe ich so etwas an
Durch Abgabe in der Einkommensteuererklärung.
wo gebe ich das ab
Beim Finanzamt. Entweder in elektronischer Form. Geht prima über Elster vollkommen kostenlos mit vorausgefüllter Steuererklärung oder eben auf Papier auf den amtlichen Vordrucken.
und was kann ich alles angeben.
Werbungskosten (Aufwendungen für die Arbeit), Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Behinderungen), Steuerermäßigungen (Handwerksleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen).
Ich möchte an der Stelle mal erwähnen, dass es mich ziemlich ärgert, dass man sowas nicht in der Schule lernt.
Wer soll das unterrichten? Lehrer haben selbst keine fachlichen Ahnung davon. Steuerberater und Finanzverwaltung sind alle vollkommen überlastet.