Mach' Dich erst einmal kundig, bevor Du Fragen mit falscher Prämisse stellst.

Zum einen gibt es in fast allen Bundesstaaten Gesetze wegen "insult and defamation", welche je nach Bundesstaat etwas härter oder lascher ausfallen. Es gibt lediglich kein Bundesgesetz, da dies nicht Aufgabe des Bundes ist.

Zum anderen hat die "freedom of speech" nichts, aber auch nicht das geringste damit zu tun. Die "freedom of speech" dient den Bürgern als Schutz vor dem Staat. Den Staat darf man öffentlich runtermachen, wie man will, man kann dafür nicht belangt werden.

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Zum einen stellt die Union keine Fraktion im EU-Parlament sondern ist Teil einer Fraktion. Zum anderen hat diese Fraktion nicht die Mehrheit im EU-Parlament. Und dann kommt noch hinzu, dass das EU-Parlament nicht die EU regiert. Das macht die EU-Kommision.

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Solang das Ding keine Zulassung und Haftpflichtversicherung hat: NEIN!

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Für jeden Wahlberechtigten muss ein Wahlschein zur Verfügung stehen, es werden sogar noch ein paar Scheine mehr gedruckt, damit ein Wähler vor dem Einwurf in die Urne einen eventuell gemachten Fehler korrigieren kann.

Die kosten für die Wahlscheine sind übrigesn derartig lächerlich, dass sie weit weniger als 1% des Budgets für die Wahl ausmachen.

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Es war nicht "Eddie van Halen" sondern die Band "Van Halen". Es besteht schon ein großer Unterschied zwischen der Band und ihrem Gitarristen (Edward Lodewijk van Halen). Der war ein wirklicher Meister seines Instruments, das muss man ihm einfach lassen. Leide ist er viel zu früh verstorben.

Ob nun Jump von Van Halen oder The final countdown von Europe der größere Hit war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall war Van Halen die erfolgreichere Band.

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