Hallo,
Folgender hypothetischer Fall:
Kunde meldet sich in einem Fitnesstudio an. Es handelt sich dabei um einen Jahresvertrag für den monatlich ein Beitrag per Bankeinzug abgeführt wird. Im Leistungsumfang ist die Nutzung der Geräte (Geräteräume), der Aerobykkurse (Kursräume), der Duschen, der WCs und der Wellnesseinrichtungen (Saunen, & Massageräumlichkeiten) während der Öffnungszeiten, inbegriffen. Das Studio hat rund um die Uhr geöffnet außer an Feiertagen.
Ca. zwei Monate nach Vertragsbegin muss das Fitnesstudio Umbauarbeiten durchführen. Auf Grund dessen können die Mitglieder den Service für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht nutzen. Der Grund für die Umbauarbeiten ist "Höhere Gewalt". Das Fitnesstudio ist zwar gegen die entstandenen Schäden versichert, nicht aber gegen einen Ausfall der Mitgliedsbeiträge.
Die Mitglieder möchten nun ihre Beiträge für die Dauer von 6 Monaten nicht zahlen.
a) Dürfen die Mitglieder die Beiträge für die Dauer der Ausfallzeit einbehalten?
b) Dürfen die Mitglieder den Vertrag fristlos kündigen?
c) Wenn die Umbaumaßnahme nur einen Bereich des Angebots vom Fitnesstudio betreffen würde (Wellnesbereich oder Kursräume), dürften die Mitglieder einen Teilbetrag der Beitrags einbehalten, für die Dauer der Umbaumaßnahme?