Ausbildungsbetrieb wechseln und 1. Lehrjahr anerkennen möglich?

Guten Morgen!

Ich möchte meinen Ausbildungsbetrieb wechseln und weiß, dass das recht kompliziert ist. Wie kann ich es erreichen?

Ich frage euch, da mein zuständiger Ansprechpartner der IHK erst ab nächster Woche wieder da ist und ich mich schonmal auf das Gespräch vorbereiten möchte.

Hier ein paar relevante Informationen:

  • meine Ausbildung: Industriekauffrau (1. Ausbildung)
  • Lehrjahr: zweite Hälfte des 1. Lehrjahrs
  • mein Alter: 20
  • Grund meines angestrebten Wechsels: Lehrinhalte werden in der Praxis nicht vermittelt; zu durchlaufende Abteilungen existieren nicht; keine qualifizierten Ausbilder; unsichere Zukunft des Unternehmens selbst
  • Mein Betrieb: war letztes Jahr insolvent, wurde dann aufgekauft (September 2023); 20 Leute; 2 Geschäftsführer (die eine (meine Ausbilderin) geht - jetzt stehe ich ohne Ausbilderin da, weil wir keinen weiteren Ausbilder haben, ist aber in Arbeit)
  • mein Gefühl/meine Angst: keine Zulassung zur Prüfung wenn IHK meine schmächtigen praktische Erfahrungen im Berichtsheft sieht; wenn ich Ausbildung bestanden und abgeschlossen habe mir die nötigen Kompetenzen fehlen die man danach haben müsste; dass das Unternehmen bis dahin gar nicht besteht, weil unser Investor uns verrecken lässt

Meine Fragen wären:

  • gelten diese Gründe als ausreichende Gründe für einen Ausbildungsbetrieb-Wechsel?
  • werden meine vorigen Leistungen anerkannt? (also Noten, Lehrjahr, etc.)

Falls ihr genauere Infos benötigt, kann ich die noch ergänzen. Danke schonmal für eure Antworten!

Schönen Tag euch :)

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Den Betrieb kannst du prinzipiell immer wechseln. Dein bisheriger Betrieb muss dem nur zustimmen.

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Natürlich darf er das.

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Die Stufe kann man sich eigentlich ganz gut selbst errechnen

Ansonsten kannst du das auch rückwirkend noch anerkennen lassen.

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Nein, kann man nicht. Dann musst du aber von deinem Arbeitgeber verlangen das er dich bis zur nächsten Abschlussprüfung (in 6-12 Monaten) weiterbeschäftigt.

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Natürlich darf sie dein Praktikum beenden, wenn du deine Aufgaben nicht erfüllst.

Sprich mit deiner Lehrkraft. Die wird dir alles weitere erläutern.

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Nein, der Anteil des Freundes fällt natürlich weg.

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AfD Verbot im Arbeitsvertrag?

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens mit knapp 20 Mitarbeitenden. Nach den schockierenden Nazi Skandalen von Sylt habe ich gestern eine Dringlichkeitssitzung einberufen und meinen Mitarbeitern in einem Vortrag über die Gefahr von Rassismus und Rechtsextremismus gehalten. Dabei habe ich auch über meine persönliche Migrations Geschichte und die meiner Mitarbeiter gesprochen.
Ich sehe mich in der Verantwortung etwas gegen den immer größeren Rechtsruck in der Gesellschaft zu tun und würde daher unseren Arbeitsvertrag aktualisieren wollen.

Zum einen möchte ich meinen Mitarbeitern schriftlich verbieten die AfD zu wählen, hier berufe ich mich auf Aussagen des Verfassungsschutzes und Gerichte welche die AfD als antidemokratisch und rechtsextremistisch bezeichnen. Mündlich habe ich bereits allen Arbeitern vor Jahren verboten die AfD zu wählen.
Hinzu verpflichte ich meine Arbeiter jegliches Rassistisches Verhalten in ihrem Umfeld an eine zentrale amtliche Stellenoder mir persönlich zu melden.
Auf Verdacht ein Mitarbeiter könnte rechte Tendenzen haben behalte ich mir das Recht vor eine Kündigung wegen Gefährdung des betrieblichen Zusammenlebens zu stellen, sollte der Mitarbeiter diesen Verdacht nicht ausräumen können.

Wahrscheinlich werde ich dieses Verhalten ohnehin mit meinem Anwalt besprechen dennoch frage ich mich ob es legitim ist genannte Punkte in den Arbeitsvertrag zu schreiben. Als Kleinunternehmer müsste es ja einfacher sein Kündigungen wegen antidemokratischen und rassistischen Verhaltens zu stellen?

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Das ist alles insgesamt unzulässig was du vor hast.

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Dürfen sie das verschweigen?

Klar, im Arbeitsvertrag steht es ja.

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Einen Anwalt damit zu beauftragen ist die sauberste Lösung. Die Konditionen können ja jedes Mal individuell ersetzt werden.

Ansonsten bleibt dir nicht viel mehr übrig als ihn selbst zu erstellen.

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Ja, kann man. Entsprechende Konsequenzen tragt ihr dann aber.

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Eine Abschluss- oder Zwischenprüfung ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen sind entsprechende Rechtsmittel zulässig.

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Dann bekommst du kein Geld, machst dich entsprechend Schadensersatzpflichtig und darfst deine Krankenversicherung selbst zahlen.

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Wieso sollte das nicht legal sein? Du hast deine Arbeitsmittel selbst mitzubringen für deine Prüfung. Deine Stifte bringst du doch auch selbst mit.

Davon aber abgesehen klingt das schon etwas komisch, das stimmt.

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Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist keine Arbeit, sondern ein Ehrenamt. Alles weitere erklärt dir aber sicherlich deine Gemeinde.

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