Das Erstellen deiner Eerke wäre freiberuflich. Die Vermarktung aber gewerblich.
Vergleiche es mit einem Schriftsteler, der durch den Selbstverlag zum Gewerbetreibenden wird. Oder ein Musiker, wird dies durch den Verkauf von CD's.
Das Erstellen deiner Eerke wäre freiberuflich. Die Vermarktung aber gewerblich.
Vergleiche es mit einem Schriftsteler, der durch den Selbstverlag zum Gewerbetreibenden wird. Oder ein Musiker, wird dies durch den Verkauf von CD's.
Wenn du anbietest, anderen für Geld die Haare zu schneiden, bist du schon Betreiber eines illegalen Handwerksbetriebs.
Legal geht es nur, wenn du eine Zulassung von der Handwerkskammer hast ( bekommen in der Regel nur Meister) und das als Gewerbe angemeldet hast .
Unberechtigte Handwerksausübung wird sehr teuer!
Nein. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die MwSt abgeführt wird.
Ist dir nicht bewusst, dass deine "Geschäfte" mangels Geschäftsfähigkeit gar nicht wirksam sind und die Kunden ihr Geld zurück fordern können, wenn sie davon erfahren?
Das Recht kommt aus dem vom Parlemant erlassenen Ladenschlussgesetz.
Wenn man einer Wasserschildkröte ein Rollbrett unter den Bauch klebt und sie so an Land hält, kann das nur Stress sein. Pure Tierquälerei.
Dass manche Leute das witzig finden, sagt einiges über sie aus...
Nistkästen, Insektenhotels und Futterhäuschen bauen ist kein Handwerk.
Wenn du Tische baust und verkaufen willst, ist das ein zulassungspflichtiges Handwerk. Du brauchst eine Zulassung von deiner Handwerkskammer. Bist du Schreiner- bzw. Tischlermeister?
Natürlich kannst bzw. solltest du die Kontovollmacht der Gesellschafter widerrufen. Das ist nicht deren Aufgabe und du trägst die Verantwortung für alles.
Du bist der einzige, der die Gesellschaft nach außen vertreten darf.
Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, musst du schnellstens die Insolvenz bekanntgeben.
Na ich hoffe doch. Hunde sind doch die besten Freunde des Menschen. Und warum soll man nicht Tiere, wie zum Beispiel Fische oder Reptilien zur Erbauung halten, wenn man ihnen mit dem notwendigen technischen Aufwand eine artgerechte Haltung bietet?
Als Angestellter geht das nicht Und auch ein Selbständiger kann das nicht aus Anlass des Geburtstages, sondern nur zur Anbahnung von Geschäften.
Gewerbeanmeldung ist Grundvoraussetzung. Du solltest dich aber bei deinem Bauamt erkundigen, ob in dem Lagerraum überhaupt ein Gewerbe mit Kundenverkehr stattfinden darf. Auch für den Vermieter wird das einen Unterschied machen. Ein Lagerraum ist eben kein Laden.
Noch ist es nicht schlimm, sollte aber beobachtet werden. Und biete festeres Futter an, damit sich der Zacken abschleift. Z. B. regelmäßig ein Stück Möhre. Und Sepiaschale fressen meine Griechen nur, wenn das Stück frisch abgebrochen ist.
Stell doch bitte mal ein Foto ein, auf dem die Kröte ganz zu sehen ist. Sie kommt mir etwas flach vor...
Zu groß geht nicht.... In der Natur gibt es auch nicht jeden Meter eine Wand.
Warum hältst du das Tier einzeln?
Wenn du mit Gewinn das zuversteunderde Einkommen meinst dann ca. 10.900 € (schau mal da: Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung (bmf-steuerrechner.de))
Ja sicher. Solche Dienstleistungen sind eindeutig Gewerbe und als solches beim Gewerbeamt anzumelden. In welchem Umfang du das betreibst, ist rechtlich unbedeutend.
Kleinunternehmen ist keine Alternative. Da gibt es kein entweder oder! Das eine ist Gewerberecht, das andere Steuerrecht. Das hat nichts miteinander zutun.
Von alleine fällt sie nicht auf den Rücken. Entweder wird sie von einem Artgenossen umgekippt oder sie fällt um, wenn sie versucht, an den Wänden/Scheiben hochzuklettern, weil sie raus will.
Wo hältst du sie denn? In einem Terrarium?
Und wie lange sie das aushalten, liegt am Alter und der Temperatur. Jungtiere sind viel empfindlicher, als adulte Tiere.
Das blutet seit einer Woche? Kann ich mir kaum vorstellen.
Besorg dir Betaisodona aus der Apotheke und mach täglich einen Klecks auf die Wunde.
Ob Videos schneiden oder Haare schneiden... daran ist nichts freiberuflich, auch wenn dabei Kreativität vorteilhaft ist. Das ist eindeutig als Gewerbe anzumelden, und zwar nach § 6 GewO und nicht nach § 18 EStG.
Insta ist kein rechtsfreier Raum. Egal auf welcher Plattform du deine Produkte anbietest, du musst das von Anfang an als Gewerbe anmelden. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
Du musst auch damit rechnen, dass das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt kommt und deine Herstellung, Produktkennzeichnung usw. prüft. Rede lieber vorher mit denen, sonst kann es ganz üble Bußgelder geben.