KI Art Patreon Gewerbe oder Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anmeldung eines Gewerbes oder als Freiberufler und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Um die dinge erstmal aus der Welt zu schaffen bevor ihr meine fragen liest:

  1. Ja ich halte mich die Gesetzliche Regelungen ich erstelle keine Pornografie von Jugendlichen und schon garnicht von Kindern, zudem versuche ich auf garkeinen fall diese dazu zu bringen meine inhalte zu Kaufen.
  2. Ich zeige diese Bilder nur auf Seiten wo dies auch Erlaubt ist wie rule34, pixiv und Twitter. Ich lasse bewusst die Finger weg von Tiktok, Youtube und so weiter, weil mir bewusst ist das irgendein 12 Jähriges Kind meine Inhalte sehen könnte und dann auf mein Twitter landet, was ich nicht möchte, man muss also aktiv nach erotischen Bildern suchen wenn meine inhalte finden möchte.
  3. Copyright Probleme: zunächst einmal die Seite wo ich das erstelle sagt ausdrücklich dass sie keinen Copyright an den generierten Bildern haben und dass man mit diesen Bildern tun und lassen kann was man will. Was das versehentliche "bestehlen" von Kunst von anderen angeht: Es gibt etwas das nennt sich "Mixing" das heißt ihr könnt verschiedene "Zeichenstile" miteinander kombinieren, sodass was komplett neues rauskommt, das mache ich sehr gerne weil meine Bilder dann nicht mehr 0815 wirken und weil ich mich so von den anderen KI Artists abhebe, was ich damit sagen will ist, dadurch das ich einen "eigenen" Stil erstelle den es so zuvor noch nie gegeben hat, ist es unmöglich versehentlich die Bilder anderer Leute zu Klauen. Zwar kann das Motiv gleich sein aber ich kann mit 100%tiger Sicherheit behaupten, dass der Stil einmalig ist.
  4. "KI Bilder können Personen in Kontexten zeigen die Unangenehm sind" um es besser zu erklären, wenn ihr Erotik Bilder macht, dann kann es eventuell sein dass eine Person, aus den Daten, die so nie gezeigt werden wollte, trotzdem so gezeigt wird und habt ihr versehentlich Bilder von Leuten gemacht die sie in Unterwäsche zeigen oder was weiß ich. Das ist aber nur der Fall wenn man "Realistic Modells" also KIs benutzt die auf das erstellen von Realistischen Bildern ausgelegt sind, bei meinen Inhalten handelt es sich um Illustrationen die eine Mischung aus Anime und Cartoon sind.

Ich erstelle KI-generierte Erotik-Bilder und habe mittlerweile 1000 Follower, die mir raten, einen Patreon zu starten. Meine Arbeit besteht hauptsächlich darin, Bilder mithilfe einer KI zu erstellen, die ich dann in einigen Fällen seltenen fällen nachbearbeite (z.B. Augen korrigieren, Sprechblasen hinzufügen). Der Großteil der Arbeit wird also von der KI erledigt, hauptsächlich verbringe ich nur Zeit damit Sprechblasen hinzuzufügen um den ganzen so ein roleplay feeling zu geben.

Nun überlege ich, wie ich das Ganze rechtlich angehen soll. Mein Plan ist, auf Patreon Abonnements anzubieten, bei denen die Unterstützer regelmäßig Zugang zu meinen KI-Bildern und -Comics bekommen, in denen man mehr als normalerweise sieht. Hier meine Fragen:

1. Soll ich ein Gewerbe anmelden, obwohl mein Anteil an der kreativen Arbeit relativ gering ist und die KI den Großteil übernimmt?

2. Oder kann ich mich als freiberuflicher KI-Artist beim Finanzamt melden, da es einen künstlerischen und kreativen Aspekt gibt, auch wenn dieser teilweise automatisiert ist?

Ich bin mir unsicher, da ich zwar keine einzelnen Bilder direkt verkaufe, aber dennoch eine Dienstleistung in Form von regelmäßigen KI-Bildern auf Patreon anbiete. Was wäre in meinem Fall der richtige Weg?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

...zur Frage

Das Erstellen deiner Eerke wäre freiberuflich. Die Vermarktung aber gewerblich.

Vergleiche es mit einem Schriftsteler, der durch den Selbstverlag zum Gewerbetreibenden wird. Oder ein Musiker, wird dies durch den Verkauf von CD's.

...zur Antwort

Wenn du anbietest, anderen für Geld die Haare zu schneiden, bist du schon Betreiber eines illegalen Handwerksbetriebs.

Legal geht es nur, wenn du eine Zulassung von der Handwerkskammer hast ( bekommen in der Regel nur Meister) und das als Gewerbe angemeldet hast .

Unberechtigte Handwerksausübung wird sehr teuer!

...zur Antwort

Ist dir nicht bewusst, dass deine "Geschäfte" mangels Geschäftsfähigkeit gar nicht wirksam sind und die Kunden ihr Geld zurück fordern können, wenn sie davon erfahren?

...zur Antwort

Das Recht kommt aus dem vom Parlemant erlassenen Ladenschlussgesetz.

...zur Antwort

Nistkästen, Insektenhotels und Futterhäuschen bauen ist kein Handwerk.

Wenn du Tische baust und verkaufen willst, ist das ein zulassungspflichtiges Handwerk. Du brauchst eine Zulassung von deiner Handwerkskammer. Bist du Schreiner- bzw. Tischlermeister?

...zur Antwort

Natürlich kannst bzw. solltest du die Kontovollmacht der Gesellschafter widerrufen. Das ist nicht deren Aufgabe und du trägst die Verantwortung für alles.

Du bist der einzige, der die Gesellschaft nach außen vertreten darf.

Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, musst du schnellstens die Insolvenz bekanntgeben.

...zur Antwort

Na ich hoffe doch. Hunde sind doch die besten Freunde des Menschen. Und warum soll man nicht Tiere, wie zum Beispiel Fische oder Reptilien zur Erbauung halten, wenn man ihnen mit dem notwendigen technischen Aufwand eine artgerechte Haltung bietet?

...zur Antwort

Als Angestellter geht das nicht Und auch ein Selbständiger kann das nicht aus Anlass des Geburtstages, sondern nur zur Anbahnung von Geschäften.

...zur Antwort

Gewerbeanmeldung ist Grundvoraussetzung. Du solltest dich aber bei deinem Bauamt erkundigen, ob in dem Lagerraum überhaupt ein Gewerbe mit Kundenverkehr stattfinden darf. Auch für den Vermieter wird das einen Unterschied machen. Ein Lagerraum ist eben kein Laden.

...zur Antwort

Noch ist es nicht schlimm, sollte aber beobachtet werden. Und biete festeres Futter an, damit sich der Zacken abschleift. Z. B. regelmäßig ein Stück Möhre. Und Sepiaschale fressen meine Griechen nur, wenn das Stück frisch abgebrochen ist.

Stell doch bitte mal ein Foto ein, auf dem die Kröte ganz zu sehen ist. Sie kommt mir etwas flach vor...

...zur Antwort

Zu groß geht nicht.... In der Natur gibt es auch nicht jeden Meter eine Wand.

Warum hältst du das Tier einzeln?

...zur Antwort

Ja sicher. Solche Dienstleistungen sind eindeutig Gewerbe und als solches beim Gewerbeamt anzumelden. In welchem Umfang du das betreibst, ist rechtlich unbedeutend.

Kleinunternehmen ist keine Alternative. Da gibt es kein entweder oder! Das eine ist Gewerberecht, das andere Steuerrecht. Das hat nichts miteinander zutun.

...zur Antwort
  1. Du kannst kein Kleinunternehmen oder Kleingewerbe anmelden. Diese Wörter gibt es im Gewerberecht nicht.
  2. Mit Freiberuflichkeit hat das gar nichts zu tun.
  3. Du meldest beim Gewerbeamt ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) an.
  4. Die Tätigkeitsbeschreibung musst so konkret sein, dass jeder sofort weiß, was du machst und nicht erst googeln muss....
  5. Melde also "Dienstleistungen für Social Media und Grafikdesign" an. Ob du große oder kleine Unternehmen betreust, ist doch rechtlich unerheblich.
  6. Bei der nachfolgenden steuerlichen Erfassung (beim Finanzamt) kann du dann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ankreuzen.
...zur Antwort

Von alleine fällt sie nicht auf den Rücken. Entweder wird sie von einem Artgenossen umgekippt oder sie fällt um, wenn sie versucht, an den Wänden/Scheiben hochzuklettern, weil sie raus will.

Wo hältst du sie denn? In einem Terrarium?

Und wie lange sie das aushalten, liegt am Alter und der Temperatur. Jungtiere sind viel empfindlicher, als adulte Tiere.

...zur Antwort

Das blutet seit einer Woche? Kann ich mir kaum vorstellen.

Besorg dir Betaisodona aus der Apotheke und mach täglich einen Klecks auf die Wunde.

...zur Antwort

Ob Videos schneiden oder Haare schneiden... daran ist nichts freiberuflich, auch wenn dabei Kreativität vorteilhaft ist. Das ist eindeutig als Gewerbe anzumelden, und zwar nach § 6 GewO und nicht nach § 18 EStG.

...zur Antwort

Insta ist kein rechtsfreier Raum. Egal auf welcher Plattform du deine Produkte anbietest, du musst das von Anfang an als Gewerbe anmelden. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Du musst auch damit rechnen, dass das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt kommt und deine Herstellung, Produktkennzeichnung usw. prüft. Rede lieber vorher mit denen, sonst kann es ganz üble Bußgelder geben.

...zur Antwort