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Kinderpornographie ist ein sogenanntes ,,abstraktes Gefährdungsdelikt" und liegt vor, wenn ein kinderpornographischer Inhalt gegeben ist. Das kann ein Foto, ein Video, aber auch eine Zeichnung sein. @Grandy52 hat bereits den Absatz 1 des § 184b StGB zitiert. Der Gesetzgeber definiert den Begriff der Kinderpornographie selbst. Dabei muss die dargestellte Person unter 14 Jahre alt sein und der Inhalt eines der im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein Nacktbild kann damit die Strafvorschrift verwirklichen.
Warum existiert dieses Gesetz?
Begründet wird die Strafvorschrift damit, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Durch den Konsum solcher Bilder soll die Gefahr verhindert werden, dass es in eine sexuelle Handlung an einem Kind übergeht. Zudem dient dem Zweck, dass beim Täter keine pädophile Neigungen entwickelt werden. Aus dem Grund ist es auch ein abstraktes Gefährdungsdelikt: ein Schaden muss nicht eintreten, es reicht, dass ein Schaden eintreten kann. Schutzgut ist somit der Kinderschutz.
Genaueres zur Vorschrift können Sie gerne in der Anpassung des Gesetzesentwurfes vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages nachlesen: https://www.bundestag.de/resource/blob/997626/78fadd6424125127d1531df9c0aa3504/Stellungnahme-Claus_UBSKM.pdf
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard