Der Ursprung der Geschichte war ja wohl, dass Du sehr kurzfristig wegen Umzug Sonderurlaub haben wolltest und der Abeitgeber Dir diesen nicht geben wollte.

https://www.gutefrage.net/frage/arbeitgeber-will-nicht-freigeben-fuern-umzug

Ist natürlich von Dir die dümmste Idee, Dir dafür eine AU zu holen. Da kann ich Deinen Arbeitgeber voll verstehen.

Und wenn Du hier solche Fragen stellst, solltest Du auch mal die zugrunde liegenden Hintergründe erwähnen.

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Wenn Du Dich in der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) befindest, benötigst Du nicht extra noch eine AU. Der Wiedereingliederungsplan (von Arzt, Deiner Wenigkeit, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber unterschrieben) ist sozusagen die weitere Krankschreibung, denn Du giltst während der Wiedereingliederung weiterhin als krank und erhältst bis zum Ende der Maßnahme auch Krankengeld von der Krankenkasse.

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Ziemlich ungünstig gelaufen. Da hätte man von Eurer Seite aus besser planen müssen.

300 Euro Elterngeld ist ja nun mal schon besser als nix. Außerdem gibt's ja auch noch mal 250 Euro Kindergeld.

Zu meiner Zeit gab es 20 DM Kindergeld. Und kein Elterngeld. Da kannte man noch nicht mal das Wort. Da hieß es malochen, wenn man Kinder in die Welt setzt.

Du wirst Papa und wirst reinklotzen müssen, wenn Ihr vernünftig leben wollt. Wenn es nicht reicht, springt doch sowieso der Staat und damit die Allgemeinheit für Euch ein. Olaf sagt immer: Keiner wird allein gelassen.

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Ich habe am Vormittag eine riesige Bitne gegessen und davon Bwuchweh bekommen. Und die Birne war nicht von McDonalds.

Also kann es auch sein, dass es eine andere Ursache für Deinen Sprühstuhl gibt.

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Leider übernimmt das Amt das nicht.

Bis zum Abschluss Deiner Ausbildung sind Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig.

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Du kannst Deinem Untermieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

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Reiche Deiner Vermieterin die Kontoauszüge der Mietzahlungen ein. Damit lässt sich beweisen, was Du wann gezahlt hast. Die restlichen Zahlen kannst Du ja schwärzen.

Handschriftliche Zettel von Dir sind kein Nachweis.

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Ja, der Arbeitgeber kann kündigen.

Du hast einen Vertrag, den es einzuhalten gilt.

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Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu tragen, wenn die bisherige Brille nicht mehr ausreichend ist. Dafür ist vorher eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich.

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Das Teil nennt sich "Zwischenzeugnis".

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Was einmal hängt, das hängt. Da kann nur ein chirurgischer Eingriff Abhilfe schaffen.

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Der vorherige Mieter wird bei seinem Auszug den Zählerstand dem Energieanbieter mitgeteilt haben, damit für ihn die Schlussrechnung erstellt werden kann.

Dieser Zählerstand wird jetzt bei Dir als Anfangszählerstand berücksichtigt. Irgendwann bekommst Du die Jahresrechnung jnd dort steht dann dieser Anfangszählerstand auch drin.

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