Öffentliche Schuldnerberatungen wie z.B. von Caritas oder Diakonie sollten kein Geld nehmen.
"Als angemessen gilt in der Regel ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14."
https://www.google.com/search?q=nachtarbeit+einzelhandel
https://www.personio.de/hr-lexikon/nachtzuschlag/
Anzeigen werden erstattet und nicht "gemacht".
Dich selbst belasten mußt Du nicht.
Mit Schmerzensgeld hat die Polizei nichts zu tun.
Beschwere Dich papierschriftlich über den Mitarbeiter bzw. gehe mit einem Zeugen zum Termin hin.
In einer Bedarfsgemeinschaft ohne Pobezeit beziehen beide Partner Bürgergeld nach Regelbedarfsstufe 2.
Einkommen werden angerechnet, und der eine Partner (mit dem Einkommen) muß ggf. für den anderen Partner "aufkommen".
In Deinem letzten Leistungsbescheid steht, wie viel Anspruch auf Arbeitslosengeld (noch) besteht.
Diesen Anspruch minus den darauf folgenden Leistungsbezug rechnen.
Bei bestehendem Anspruch Arbeitslosengeld.
Nein, in einer Traumwelt, die mit der Realität nichts zu tun hat.
Mit der Krankenkasse klären.
Mittwoch oder Freitag.
Jeder Mensch lebt auf Kosten anderer.
Solche Provisionen wären mir nicht bekannt.
Vielleicht bekommen sie für erfolgreiche Vermittlungen ein Fleißkärtchen :)
Weil BürgergeldempfängerInnen in der Regel finanziell nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und zudem einen schlechten Leumund haben.
Es gibt aber auch "Normalverdiener", die es nicht leicht haben, einen Wohnung zu finden.
Meine Eltern wollen nicht, dass ich arbeiten gehe, weil Ihnen sonst das Geld von Jobcenter abgezogen wird.
Völliger Quatsch.
Darf Jobcenter das überhaupt?
Das Jobcenter rechnet Deine Einkommen auf Deine Leistungen an.
Durch einen Auszug schadest Du nur Deiner Familie, und das Problem wird dadurch auch nicht gelöst.
= Jemand muß dafür garantieren, daß Du die Miete stets pünktlich zahlst und im Bedarfsfall finanziell einspringen.
Das nennt sich Bürgschaft.
Mit dem Rententräger klären.
Meiner Meinerung nach Nein,. da man nicht gleich ein Unternehmen "führen" muß, um seine Erwerbsfähigkeit zu testen.
Sofern Du eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung erhieltest - Nein.
Beim Jobcenter wird nicht verlangt, sondern beantragt.
Es gibt meines Wissens nach kein Zeitlimit,. um das Geld seinem Verwendungszuweck zuzuführen.
Beim zuständigen Jobcenter nachfragen.
Im schlimmsten Fall ein paar Jahre Haft bzw. Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.
So meine Vermutung.
Weil es sich ggf. um Straftaten handelt.
dass die Polizei, Staatanwaltschaft etc alle voreingenommen sind und nehmen den Sachverhalt sehr ernst.
Das ist quasi deren Job.