Zweitwohnsitzsteuer trotz (amtlicher) Abmeldung der Zweitwohnung?

2 Antworten

Eine Anmeldung begründet keinen steuerlichen Wohnsitz. Der wird durch den gewöhnlichen Aufenthalt und/oder das Vorhandensein einer Wohnung definiert.

Da dies aber nicht der Fall war, sollte hier auch keine Steuer anfallen dürfen. Würde mich an einen fachkundigen Steuerberater oder Anwalt wenden!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weiss alles, war Genasium

LaraMcVala 
Fragesteller
 16.05.2024, 01:22

es geht um die ABMELDUNG der Zweitwohnsitzsteuer. Ich bin daccord, damit dass ich bei noch existierendem Zweitwohnsitz eine zweitwohnsitzsteuer zahle (wobei hier eine EXTRA Meldung an das Finanzamt auch nicht nötig war) Für die Abmeldung jedoch akzeptiert das Finanzamt eine Abmeldung der Meldebehörde nicht.

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Bin ein wenig verwundert! Steuern bezahlt man doch immer da, wo man wohnt und arbeitet! Wenn ich also in Berlin wohne und arbeite, bezahle ich in Berlin Steuern! Wenn ich eine weitere Wohnung in München habe, bezahle ich dort keine Steuern! Es sei denn ich habe in beiden Orten eine Gewerbe/Job demzufolge Einkommen. Oder beide Wohnungen sind Eigentum.

Würde bedeuten, Du müsstest nicht nur den 2.Wohnsitz abmelden, sondern auch den Job/Gewerbe dort bzw. das Eigentum verkaufen.

Schreibe ich was Falsches? Dann würde mich das auch interessieren!


LottoOtto99  16.05.2024, 10:06

Nein. Es gibt in Deutschland eine Zweitwohnsitzsteuer an manchen Orten.

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