Wollte auf Kleinanzeigen eine Uhr verkaufen, aber wollte sie doch im Nachhinein behalten?
ich wollte eine Uhr auf Kleinanzeigen verkaufen aber habe mich dann unentschieden als mir die jemand abgekauft hat . Habe aber der Person das Geld zurück gegeben. kann da was passieren z.b eine Anzeige ?
5 Antworten
Die Person hat das Recht die Uhr einzufordern. Das zurückzahlen des Geldes ohne Zustimmung ist Rechtswidrig und die Person kann die Uhr oder Schadensersatz einklagen.
Kleinanzeigen
Dann schreib doch bitte nicht eBay, wenn Du Kleinanzeigen meinst.
Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.
Klicken: Die Unterschiede zwischen eBay und Kleinanzeigen
Aber wie auch immer:
Mir ist es absolut schleierhaft, warum fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält:
Nein, da entsteht kein Kaufvertrag!
Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden!
usw, usw.
Große Irrtümer, die extrem teuer werden können...
Auch hier werden nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen
Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?
Und diesen Kaufvertrag könnte der Käufer auch ganz leicht einklagen, selbstverständlich zu Deinen Lasten.
das must du mit dem Käufer ausmachen.. Ich glaube aber nicht das er davon begeistert sein muss.
Einen Rechtsanspruch hast du nicht, da ja ein Kaufvertrag aufgrund deines Angebot geschlossen wurde, und die Summe dann zu 100% bezahlt wurde.
Wenn er bezahlt hast , muss du Liefern.
Du kannst danach Fragen ob man den Kauf gegen Rückzahlung des Geldes wieder stornieren kann, ein Anspruch hast du wie schon gesagt nicht.
Es kommt auf die Person an. Klär das mal mit ihr. Wenn die Person die Uhr haben möchte, ist das im Grunde sein Recht
Wenn er damit einverstanden ist , ist in Ordnung. Ansonsten hat er ein Anspruch auf die Uhr
Also ja habe eine Rückzahlung gemacht