Wie rechtlich bindend ist eine Verlobung?

3 Antworten

es ist ein Versprechen - eine Verpflichtung zur Eheschließung bewirkt sie nicht - auch auf dem Standesamt kann man noch "nein" sagen

was die Ausgaben anbelangt, die z.B. für die Feier, Kleid angefallen sind - vielleicht auch für bereits angeschaffte Hochzeitsgeschenke: das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit - siehe BGB

Wie rechtlich bindend ist eine Verlobung?

Nicht besonders. Insbesondere bedeutet sie keinen Anspruch auf Verehelichung.

Anzahlung auf Brautkleid, Eheringe, Lokation usw.

Das sind alles simple zivilrechtliche Geschichten, auf die eine Verlobung keinen Einfluss hat.