Wer springt ein wenn ich nach 1,5 Krankengeld, weiterhin Krank und arbeitslos bin?
...nach 1,5 Jahren oder wie???
Genau ich habe ein Wort vergessen
5 Antworten
Falls die Krankenkasse nicht schon vorher feststellt, dass nach Einschätzung des MD Erwerbsminderung nach § 51 SGB V droht oder eingetreten ist und die 78 Wochen ausgeschöpft sind, springt das Arbeitsamt ein. Es wird aber den Amtsarzt einschalten um feststellen zu lassen, ob du erwerbsgemindert bist und wie die Prognose aussieht.
In der Regel stellt man spätestens dann oder schon vorher nach einer stationären Reha (Kur) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Dann zahlt das Arbeitsamt im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung auch dann ALG, wenn du nicht vermittelbar bist oder sogar noch im ungekündigten Verhältnis bist.
ALG 1 - für Arbeitnehmer mit Anspruch .
Für AlG 1 muß der Fragesteller doch arbeitsfähig sein - ist er aber nicht :-((
nach 78 Wochen Lohnfortzahlung und Krankengeld, wird der Versicherte "ausgesteuert" Normalerweise wird er bereits 3 Monate vorher darauf hingewiesen. Er muss EM-Rente beantragen.
Je nach Schwere des Falles, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt bzw. die Rentenversicherung.
Dann kannst du Arbeitslosengeld beantragen.
Dann solltest du die Erwerbsminderungrente (gesetzl. EM-Rente) beim Rentenversicherer beantragen und - falls vorhanden - deine private BU-Rente in Anspruch nehmen...