Wer regelt auf welcher Straßenseite man parkt?

6 Antworten

In § 12 Abs. 4 und 4a StVO ist geregelt, wo und auf welcher Seite wann geparkt werden darf. Also eine Regelung durch Gesetz.

Es machen immer wieder mal Leute falsch. Aber man parkt in Fahrtrichtung auf der Rechten Seite. Also, wenn die Straße breit genug ist, daß auf beiden Seiten Autos parken können, dann darf auch auf beiden Seiten geparkt werden. Wenn du nun  aber durch die Straße fährst und die Parklücke auf der linken Seite siehst, mußt du erst wenden, bevor du dort einparkst, damit es wieder in Fahrtrichtung rechts ist. Eine Ausnahme gibt es, nämlich Einbahnstraßen, da darf man in Fahrtrichtung auf beiden Seiten parken. Wenn jetzt kein Halte- oder Parkverbotsschild oder Bodenmarkierungen etwas anderes sagen, gilt außerdem, daß man nur dort parken darf, wenn man keine anderen Fahrzeuge behindert. Also wenn es eine schmale Straße ist und auf der eine Seite schon ein Auto steht, darfst du auf derselben Höhe nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken. Wenn der Platz es hergibt, kann man dort parken, wo frei ist, auch wenn es dazu führt, daß Autos manchmal Slalom fahren müssen.

StVO §12:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. ... Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.

Parken ist für PKW überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich - durch Schilder oder durch eine der folgenden Regeln - verboten ist

StVO §12:

(1) Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

...

(3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung ... das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Wo man nicht halten darf, darf man selbstverständlich erst recht nicht parken.

Eine "enge Straßenstelle" ergibt sich dann, wenn neben dem parkenden Fahrzeug eine Durchfahrtbreite vom 3,05 Metern nicht mehr gegeben wäre

Gute Frage. In Spanien gibt es dafür Schilder, da wird in der einen Monatshälfte auf einer Seite geparkt und in der anderen Monatshälfte auf der anderen.

In der StVO. Geparkt wird grundsätzlich in Fahrtrichtung rechts. Nur bei Einbahnstraßen darf auch auf der linkes Seite geparkt werden - aber immer in Fahrtrichtung.

Einschränkungen von dieser Regel können natürlich durch Beschilderung geregelt werden. Außerdem sind natürlich auch die Einschränkungen in der StVO selbst zu beachten - zum Beispiel darf auf Autobahnen und anderen Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gar nicht geparkt werden. 


ickebinshallo 
Fragesteller
 30.05.2016, 10:23

Hmm, ich meine eine normale Durchfahrtsstraße in einer Wohngegend. Es gibt keine bestimmte Fahrtrichtung, keine Beschilderung.

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PatrickLassan  30.05.2016, 10:40
@ickebinshallo

Es gibt keine bestimmte Fahrtrichtung,

Doch, die gibt es, die ergibt sich nämlich automatisch aus dem Rechtsfahrgebot,

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