Wegen Telefonstreich angezeigt Hilfe!?
Hallo‚
Ich habe einen Kumpel nennen wir ihn „A" er hatte ein Kumpel der „R" heißt‚ sie haben sich gestritten und keinen Kontakt mehr.
„R" kennt mich aber nur telefonisch da‚ wir nur telefoniert haben. Also‚ „A" hat die Nummer von „R" 's Mutter auf seinem Telefon und haben ihr ein Telefonstreich gespielt‚ ich habe mit einem indischen Akzent gesprochen ‚ wir haben sie zwei Mal angerufen einmal per „A" 's Handy und von meinem Handy .
sie meinte : „Ich habe beide Gespräche aufgezeichnet und werde am Ende der Woche zur Polizei gehen" wir meinten nichts schlimmes und haben per unterdrückter Rufnummer angerufen was sollen wir jetzt tuhen.
Wir haben auch keine Beleidigungen oderso gesagt.
3 Antworten
Erst Scheiße bauen und dann im Nachhinein hier rumheulen, das sind die besten Fragen. Natürlich könnt ihr wegen Belästigung einen dran kriegen.
Im STGB habt ihr nichts befürchten.
IM Zivilprozess könnte gegen auch eine Unterlassungs Erklärung erwirkt werden, das ihr das nicht mehr machen dürft.
Kurzgesagt; ihr werdet erzieherische Maßnahmen bekommen, jennachdem wie eure Eltern drauf sind würde ich sie Vorwarnen das vielleicht mal zwei Herren in blau stehen um zu reden.
Ja, die üiche Floskel "ich geh zur Polizei" oder "ich zeig dich an".
Genauso unnötig wie solche kindischen Telefonstreiche.
Nebenbei - wenn du nicht mit unterdrückter Rufnummer angerufen hast, weiss der Angerufene in der Regel, wer angerufen hat 🤷🏻♂️