Wir haben im Mai 2020 eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.6.2018 bis 31.12.2018 erhalten. Muss diese noch gezahlt werden, da ja der Vermieter 1 Jahr Zeit hat, eine zuzustellen?
Zudem werde ich aus der Abrechnung nicht schlau und habe das Gefühl, dass sie von Grund auf nicht korrekt ist. Da ich Dyskalkulie habe, machen die Zahlen für mich keinen Sinn..
Darüberhinaus hatte der Vormieter meiner Wohnung einen Wasserschaden, der die unten stehende Wohnung unbewohnbar und komplett renovierungsbedürftig machte. Der Vormieter hatte aber keine Haftpflichtversicherung, sodass die Haftpflicht des Vermieters einsprang. Das führt lustigerweise dazu, dass ICH und meine NACHBARIN unter mir erhöhte Haftpflichtbeiträge der Vermieterin (Mehrkosten in Höhe von 90 Euro) in der Nebenkostenabrechnung tragen müssen. Ist dies rechtens? ich habe mit dem Wasserschaden nichts zu tun und mir wurde zum Einzug nichts erzählt.
Die Abrechnung wurde auch vom 01.01.2018 datiert, obwohl wir erst im Juli eingezogen sind... Und wir merkwürdigerweise die gleiche qm Anwasser haben, wie die Mieterin unter uns.
Ich habe mal 2 Bilder angefügt. Wir sind Wohnung B (Nachbarin und wir)