Schuldfrage Fahrradunfall?
Innerorts: Vor mir fuhr ein Radfahrer mit schätzungsweise 15 km/h in der Mitte der Fahrspur. Ich näherte mich mit meinem Fahrrad ihm von hinten rechts mit schätzungsweise 20 km/h. Am Straßenrand stand ein Freund, welchen ich mit kurzer Winkbegrüßung und Augenkontakte grüßte. Als ich wieder nach vorne schaute, bog der vor mir fahrende Radfahrer plötzlich nach rechts ab. Ich konnte kein Handzeichen („Blinken“) seinerseits feststellen. Ohne rechtzeitig bremsen zu können schob ich mich rechts am Radfahrer vorbei, er touchierte mich und stürzte auf den Fußweg.
Sofort hielt ich an und half ihm. Fahrradklingel und E-Bike-Display waren abgebrochen, er hatte eine kleine Schnittwunde im Finger.
Im weiteren Verlauf gab er zu, kein Handzeichen zum Abbiegen und keinen Schulterblick getätigt zu haben. Ich gab mir ebenfalls die Schuld, dass es meines Umstandes zum zu späten Erkennen der Situation kam.
Wir haben uns eine Teilschuld. Trotzdem stelle ich mir die Schuldfrage für diesen Fall und hoffe auf eine Sichtweise (vielleicht auch auf juristische Art) von euch als Außenstehende.
Welches Fahrzeug hast du denn geführt?
nochmal korrigiert: ich bin auch Fahrrad gefahren, er jedoch E-Bike, ich nicht.
3 Antworten
Rechtsabbieger müssen sich möglichst weit rechts einordnen, das hat der wohl nicht getan. Innerorts rechts überholen ist grundsätzl. erlaubt, sonst dürften die Radfahrer das auf den Radwegen rechts von der Fahrbahn auch nicht. Wenn du nachweisen kannst, dass er kein Handzeichen gegeben hat stehst du noch besser da.
Trotzdem ist nach vorne gucken viel besser als zum Kumpel kucken.
notting
IANAL: Vor Gerichte könnte das eine fast 50:50-Sache werden, wahrscheinlich zum leichten Nachteil des Rechtsabbiegers.
notting
Hallo,
wenn man die Grundregeln des Verkehrs nicht kennt,
oder diese ignoriert:
Rechts fahren wenn man rechts abbiegen will.
Nicht rechts überholen.
Dann solltet ihr beiden, einen Fahrradkurs gemeinsam besuchen.
Du hast deinen Bekannten ab Fahrbahnrand als Zeugen.
So ist es keine Frage, wer im Konfliktfalle, den Kürzeren zieht.
Hansi
Erstens rechts überholt, obwohl links zu überholen ist.
Zweitens die Verkehrssituation nicht beobachtet, nichtmal geschaut wo man gerade hin fährt.
Ist in meinen Augen vor allem deine Schuld. Teilschuld bei ihm, weil er beim Abbiegen nicht aufgepasst hat.
Das stimmt, ich werde den Schaden auch bezahlen. Mit tat der geschädigte (älterer Herr) nur sehr leid. Es war schließlich mein erste Unfall