Nur noch eine Mietpartei im Mehrfamilienhaus - Mülldienst?
Wie läuft es ab wenn nur noch eine feste Mietpartei im Haus wohnt? Diese bewohnen die mit Abstand größte Wohnung und nutzen auch den Garten komplett alleine.
Im Haus befinden sich noch 2 kleinere Wohnungen, welche als Ferienwohnungen genutzt werden und von einer Putzkraft gereinigt werden.
Wir wohnen nicht allzu nah am Haus (30min Fahrt) und können somit Müll- und Schneedienste nicht anteilig übernehmen.
Ist es in so einem Fall normal, dass die eine Mietpartei diese Dienste alleine übernimmt?
5 Antworten
Nun ja, eigentlich nicht. Kosten oder Aufwände werden grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen verteilt. Müll und dergleichen sollten nach Bewohnern verteilt werden.
Der Winterdienst wäre hier nach MEA angemessen, da die Mieter ja nichts für die Nutzung als FeWo können. Heißt: Wenn sie den komplett übernehmen, sollten sie dafür angemessen bezahlt werden. Grund: Der Winterdienst ist nicht für die Bewohner alleine da sondern vor allem wegen der Verkehrssicherungspflicht und der damit verbundenen Haftung der Eigentümer.
Grundsätzlich sind die Mieter nur für das zuständig, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Die Mieter sind nur in dem Rahmen dazu verpflichtet, der vertraglich auch vereinbart wurde. Wahrscheinlich wurde aber vereinbart, dass diese Pflicht nur anteilig besteht. Dann seid ihr fuer den auf die Ferienwohnungen entfallenden Tail selbst zustaendig.
Wir wohnen nicht allzu nah am Haus (30min Fahrt) und können somit Müll- und Schneedienste nicht anteilig übernehmen.
Das ist nicht das Problem der anderen Mietpartei. Dann müsst ihr jemanden damit beauftragen das für euch zu übernehmen.
Das musst du mit der letzten Mietpartei klären. Auch der Mietvertrag ist relevant. Die qm Zahl hingegen nicht. Sonst könnte man ja auch sagen: ich hab weniger Fläche durch die dachschrägen, deswegen muss ich nur 25,87% im Jahr Schnee räumen. Bei meinen Großeltern haben sie dem einen dann Geld für den Arbeitsaufwand gezahlt. Alternativ musst du jemand anderen anstellen
Normal ist eigentlich, dass die Eigentümer der anderen beiden Wohnungen ebenso ihre Pflichten ausführen, egal, ob da fest jemand drin wohnt oder nicht.
Alles andere sollte mit der verbliebenen Mietpartei abgeklärt werden. Vielleicht übernehmen die ja den Dienst komplett, wenn man ihnen auch entgegenkommt. Relevant wäre vielleicht auch noch, was im Mietvertrag zum Thema steht.