Muss ich den erste Hilfe Kurs und den Sehtest nochmal zum Antrag vom B Führerschein vorlegen oder hat das die Kreisverwaltung noch vom A1?
Also ich habe vor ca einem Jahr meinen A1(125er) führerschein beantragt. Da habe ich ja einen Sehtest und den Erste Hilfe vorgelegt.
Habe übermorgen meinen Termin zum Antrag vom B(Auto) Führerschein und weis nicht, ob ich diese beiden unterlagen nochmal vorlegen muss, oder ob die das dort noch von mir haben. Weil ich finde die Unterlagen von meinem erste hilfe kurs auch zuhause nicht mehr, deswegen dachte ich, dass die bei der Kreisverwaltung diese vorliegen haben? Weis jemand ob ich die quasi nochmal mitnehmen müsste? Danke im voraus
1 Antwort
Normalerweise werden die Unterlagen wie der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerscheinantrag gespeichert und können bei Bedarf erneut verwendet werden. Jedoch solltest du sicherzustellen, dass die Kreisverwaltung tatsächlich noch über diese Unterlagen verfügt, da dies je nach Behörde variieren kann. Daher könntest du beim Kreisverwaltungsbüro anrufen und nachfragen , ob die bereits vorgelegten Unterlagen für den A1-Führerschein auch für den B-Führerschein gültig sind