Müssen mir meine Eltern bei einem Rauswurf mit 18 Unterhalt zahlen?
Kurze Info zu mir: Ich bin 18 Jahre alt, habe soeben meine Ausbildungsstelle im 1. Lehrjahr verloren und meine Eltern werden mich von zuhause raus schmeißen. Bitte fragt erst gar nicht warum die mich schmeißen und warum ich den job verloren habe. Ich möchte nur wissen ob meine Eltern mir Unterhalt zahlen müssen oder eventuell mir eine Wohnung stellen müssen, vllt kennt sich ja einer aus
4 Antworten
Wenn du dich arbeitslos meldest und Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhältst, ist in der Regel auch die Frage deiner Krankenversicherung geklärt. Falls nicht, musst du aktiv werden. Sprich mit deinen Eltern und deren Krankenkasse: Vielleicht kannst du wieder über die Familienversicherung versichert werden.
Weitere Möglichkeiten sind im Link beschrieben, was Du stattdessen machen könntest.
http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/ausbildung-abgebrochen#Anspr%C3%BCche-geltend-machen
Nebenjob und WG suchen
Bewerbungen schreiben und bei der nächsten Ausbildung die Fehler, die Du bei ersten gemacht hast, nicht wiederholen.
Kindergeld bekommst du. Mehr nicht.
Die Deatils kenne ich nicht, aber in irgendeiner Form muss das Kind bis 25 unterstützt werden.
nicht zwingend.
Wenn es mehrfach mutwillig einem gescheiten Schul-/Ausbildungs-Abschluss entgegenwirkt, muss das nicht mehr sein. Außer vielleicht Kindergeld.
Ein häufiger Streitpunkt ist der Abbruch einer Berufsausbildung und daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Das OLG Nürnberg hat hierzu festgestellt, dass grundsätzlich der Unterhaltsanspruch als verwirkt anzusehen ist, wenn ein volljähriges Kind die Ausbildung abbricht, sich aber keine neue Arbeitsstelle sucht und nun arbeitslos ist. Das Risiko der Arbeitslosigkeit bei Abbruch einer Ausbildung haben also nicht die Eltern zu tragen. Unterhalt wird in einem solchen Fall nur für eine angemessene Übergangszeit geschuldet. Dabei stellt die Frage nach der Angemessenheit stets eine Einzelfallentscheidung dar, die die genauen Umstände und Gründe des Abbruchs berücksichtigen muss.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist aber nicht grundsätzlich als verwirkt anzusehen, wenn lediglich einmal eine Ausbildung abgebrochen wird, sofern die Gründe dafür sachlich nachvollziehbar sind. Der Gesetzgeber billigt es einem jungen Menschen zu, sich mindestens einmal zu irren, was den Wunsch oder das Ziel einer Ausbildung angeht. Eine einmalige Umorientierung wird also nicht dazu führen, dass Eltern keinen Unterhalt mehr schulden.
.....sofern die Gründe dafür sachlich nachvollziehbar sind. Das kannst nur du beantworten