Motorrad ohne Fahrzeugschein?
Moin,
Ich hab hier ein Motorrad stehen (Suzuki GS500E). Leider habe ich hier nur noch den alten Fahrzeugbrief (also den alten "echten" Fahrzeugbrief). Was mache ich jetzt? Ich meine zum Zulassen brauche ich TÜV und der TÜV braucht den Fahrzeugschein, aber ohne TÜV kann ich mir auch keinen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen (steht zumindest auf der Websiter der Zulassungsstelle). Außerdem sind da n paar sachen drann verändert worden die Eingetragen werden müssten, wie mache ich das am besten? Weil selbes Problem, zum Eintragen brauche ich den Fahrzeugschein usw...
3 Antworten
du nimmst einfach den alten brief mit zur HU.
normalerwiese wird die HU ja in den schein eingetragen, den hast du natürlich nicht. aber das ist nicht schlimm, denn du kriegst ja einen HU-Bericht. da steht das alles ja auch drin. wenn du den dann beim zulassen vorzeigst, wird die HU in den neuen schein eingetragen. einen neuen brief kriegst du auch. der alte wird entwertet.
du kannst ihn dort lassen, würde ich aber an deiner stelle nicht, denn er ist ein wertvolles historisches zeugnis für die maschine.
lg, anna
und wie lange steht die Mühle abgemeldet?
früher wurde der Schein eingezogen.
heist für dich zum Tüv - alles eintragen lassen, anschließend zur Zulassungsstelle. der Schein wird neu ausgestellt.
In der Bescheinigung der Abmeldung wurde aber angekreuzt das der Fahrzeugschein verloren/geklaut wurde
da steht eine Vollabnahme an, ab zum Tüv - die Papiere werden neu ausgestellt.
über den Verlust müsste eine Bescheinigung existieren
Solange Papiere vorhanden sind muss keine Vollabnahme gemacht werden da reicht das Gutachten über die technischen Änderungen
Bei den alten Papieren wurde mit der Abmeldung der Fahrzeugschein eingezogen. Daher kannst du gar keinen haben. Für den TÜV und die folgende Anmeldung ist also der alte Brief völlig ausreichend.
2004 wurde sie abgemeldet