Motor in der Garage starten. Fahrzeug ist abgemeldet?

7 Antworten

Auf Privatgrund ist es erlaubt, ein Motorfahrzeug ohne Kontrollschild und Versicherungsschutz zu fahren. Aber Achtung: Das gilt nur dort, wo der Privatgrund klar vom öffentlichen Grund abgetrennt und nicht de Facto öffentlich ist.

Ein Beispiel, wo das mit dem Privatgrund etwa nicht gilt wäre ein Parkhaus eines Einkaufszentrums. Grundsätzlich ist dies zwar Privatgrund, da dieser aber faktisch öffentlich von jedermann genutzt werden kann, untersteht er trotzdem dem Strassenverkehrsrecht, das auch etwa bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug zur Anwendung käme.

Der typische Privatgrund, auf dem Du also ein Fahrzeug ohne Kontrollschild parken und fahren darfst, kennzeichnet sich dadurch, das dieser nicht für jedermann zugänglich ist. Dies kann durch eine entsprechende Tafel signalisiert werden, oder durch ein Tor, welches den öffentlichen Grund physisch vom Privatgrund trennt, oder sonstwie durch eine eindeutige Kennzeichnung, dass es Privatgrund ist. Musst Du jedoch aufgrund lokaler Gegebenheiten jederzeit damit rechnen, dass jemand Fremdes durch Deinen Privatgrund fährt, parkt (oder parken/ fahren darf), dann könnte es rechtlich heikel werden, wenn es zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug käme.

Schliesslich ist beim Privatgrund noch zu berücksichtigen, dass dieser zumeist eine Parzelle in einem Wohngebiet darstellt. Das heisst aufgrund von Lärm-, Ruhezeit- und Luftreinhaltegesetzen könnte es dann noch Probleme geben, wenn Du stundenlang um Dein Haus herumfährst, um den Motor zu testen usw. Man ist letztlich auch auf Privatgrund nie 100% frei.

Ach ja, und eine grosse Tiefgarage einer Miet-Wohnüberbauung gilt als Privatgrund, wenn sie nicht öffentlich zugänglich ist. Zumeist haben solche Garagen ja ein automatisches Tor, das nach der Durchfahrt wieder geschlossen wird. Hier könnte aber die Immobilienverwaltung verfügen, dass Mieter Ihre Fahrzeuge versichern müssen oder zumindest nicht mit unversicherten Fahrzeugen in der Garage herumfahren können. So etwas müsste im Mietvertrag aber unter den Mietbedingungen stehen. Ob eine solche Vereinbarung vor Gericht standhält, ist allerdings eine andere Frage. Ich kenne aber Mietliegenschaften, wo genau dies verboten wird im Mietvertrag.

Klar kannst du das Auto anmachen und du kammst auch auf deinem Privatgrundstück damit herumfahren, solange es keine Öffentliche Straße berührt.


Neiloty  04.09.2016, 19:45

ja ich hab extra alles land gekauft xD

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auf privatgrund kannst jederzeit mit fahren

Privates Grundstück, deshalb: ja